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Kartellverstoß – Daimler entgeht mit Gleiss Lutz Bußgeldzahlung

_ Am 8.7.21 hat die EU-Kommission einen Kartellverstoß der Autobauer BMW, Volkswagen und Daimler bei der Abgasreinigung für Dieselfahrzeuge im EWR festgestellt. Auf BMW und Volkswagen kommen nun Geldbußen in Höhe von insgesamt 875 Mio. Euro zu. Daimler dagegen kann aufatmen.

Weil der Autobauer frühzeitig und umfassend mit der EU-Kommission kooperierte, konnte Daimler als Kronzeuge eine Bußgeldzahlung vollständig vermeiden. Bei dem Verfahren ließ sich Daimler von der Sozietät Gleiss Lutz beraten, tätig war ein Team um die Partner Ulrich Denzel (Stuttgart) und Christian von Köckritz (Brüssel, beide Kartellrecht).

Bei der Entscheidung der EU-Kommission handelt es sich um die erste, mit der ein wettbewerbswidriges Verhalten geahndet wird, das lediglich die Beschränkung des technischen Fortschritts betrifft und keinen Bezug zu Preisgestaltung oder Marktaufteilung aufweist. Im Kern ging es um den Vorwurf, dass die Autobauer regelmäßig Fachtreffen abgehalten hätten, bei denen sie über die Entwicklung der sog. SCR-Technologie berieten, mit der schädliche Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen durch die Einspritzung von Harnstoff („AdBlue“) in den Abgasstrom beseitigt werden können. Bei diesen Zusammenkünften verständigten sich die Automobilhersteller laut EU-Kommission darauf, über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren nicht miteinander um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung zu konkurrieren, obwohl die dafür benötigte Technologie zur Verfügung stand.

Für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager steht diese bewusste Nichtnutzung einer bereits vorhandenen Technologie in Konflikt mit den ambitionierten Klimazielen der Europäischen Gemeinschaft. „Wettbewerb und Innovation zur Minderung der durch den PKW-Verkehr verursachten Umweltbelastung sind von entscheidender Bedeutung, damit Europa die ehrgeizigen Ziele des Grünen Deals erreichen kann“, so Vestager. „Dieser Beschluss zeigt, dass wir entschieden gegen alle Formen von Kartellrechtsverstößen vorgehen werden, die dieses Ziel gefährden.“

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