Neuer Ärger um den Pannenflughafen Berlin-Brandenburg

"Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Anwohner hatten Brüssel eingeschaltet, da die Behörden die Umweltfolgen der 2012 festgelegten Flugrouten nicht überprüft haben sollen."

Noch im Januar 2013 hatte das Bundesverkehrsministerium betont, es gebe keine Versäumnisse. Am 30.5. kündigte das Ministerium jedoch an, die Begründung aus Brüssel binnen der vorgesehenen Zweimonatsfrist zu prüfen. Bleibt der Bund bei seiner Haltung, dass die EU-Richtlinien keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten, könnte das Ganze vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Die Flugrouten sind seit fast drei Jahren ein Streitpunkt, weil sie vielfach anders verlaufen, als es den Anwohnern des neuen Hauptstadtflughafens zuvor mitgeteilt wurde. Die Anwohner bemängeln nun, dass zwar für die Grobplanung im 2006 genehmigten Planfeststellungsbeschluss die Umweltverträglichkeit geprüft wurde, nicht jedoch für die im vergangenen Jahr verbindlich festgelegten Routen.

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