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Virtuelle Gerichtsverhandlungen – DLA Piper-Studie zieht positives Fazit

Die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie stellen auch die Justiz vor neue Herausforderungen. Wurden Verhandlungen zunächst verschoben, werden sie nun angesichts der andauernden Restriktionen zunehmend vom Gerichtssaal in den virtuellen Raum verlagert. Doch wie praxistauglich sind Onlineverhandlungen? Antworten auf diese Frage gibt eine empirische Studie der Kanzlei DLA Piper, die über ihr globales Netzwerk 150 Partner zu ihren Erfahrungen befragt hat.

Das Kernergebnis: Gerichtsverhandlungen auch im Wege der Videokonferenz abzuhalten, stößt auf breite Zustimmung. Allerdings bestehen aus Sicht der Befragten noch einige – insbesondere technisch bedingte – „Kinderkrankheiten“, die es zu bewältigen gelte. Die große Mehrheit (86%) bewertet die eingesetzten Software-Lösungen als zufriedenstellend. Zoom ist derzeit die meistverwendete Plattform, auch wenn einige Gerichte diese auf Grund von Sicherheitsbedenken gesperrt haben. Dahinter folgen Bluejeans und Microsoft Teams. Die Anwendung Skype wurde mehrmals als zu wenig funktional und zu anfällig für „Freezing“ eingestuft. 71% der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Verfahrensgerechtigkeit gewahrt wurde. Ein höherer Wert wurde durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl aufgrund von niedrigen Internet-Bandweiten in manchen Jurisdiktionen oder die Kollision grob unterschiedlicher Zeitzonen verhindert. Virtuelle Verhandlungen sind zudem für manche Gerichte noch Neuland, wie Fälle mangelhafter technischer Vorbereitung beweisen. In einigen Ländern, darunter Australien, England und Wales, die Vereinigten Arabischen Emirate und auch Österreich, waren die technologischen Voraussetzungen für virtuelle Verhandlungen dagegen schon vor der Krise gegeben. Andere Länder, darunter auch EU-Mitgliedstaaten, mussten erst die rechtlichen Vorkehrungen treffen, bevor am 5.5.20 die erste virtuelle Verhandlung stattfinden konnte.

Vorbild Schiedsgerichte

Vorreiter in der globalen Entwicklung sind internationale Schiedsgerichte, die aufgrund der Autonomie der Streitparteien, der Flexibilität der Abläufe und nicht zuletzt auch aus Zeit- und Kostenersparnis schon seit einigen Jahren verstärkt auf virtuelle Verhandlungen zurückgreifen. Sie könnten daher als Vorbild dienen, auch um die virtuellen Verhandlungen abseits der derzeitigen Krisensituation zu etablieren, glauben Stefan Engels und Michael Stulz-Herrnstadt, Partner im Hamburger DLA Piper-Büro. „Virtuelle Verhandlungen sind eine Möglichkeit, Gerichtsprozesse und Schiedsverhandlungen schneller und kostengünstiger durchzuführen. Wir gehen davon aus, dass virtuelle Verhandlungen auch nach der COVID-19-Pandemie häufiger anberaumt werden.“

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