Das lasen wir im November 2021
Die deutsche Kreditwirtschaft erhält nach dem BGH-Urteil vom April weniger Beschwerden als erwartet, das EU-Parlament ringt sich zu schärferen Gesetzen für Internetriesen durch und das OLG Celle erteilt Kontoführungsgebühren in der Ansparphase von Bausparverträgen eine Abfuhr – Während unserer Recherchen zur Novemberausgabe von PLATOW Legal + Finance sind wir auch auf diese spannenden Themen gestoßen, hier aufbereitet von den Kollegen der Börsen-Zeitung, Reuters und Legal Tribune Online.
+++ Börsen-Zeitung vom 24.11.2021 +++
Wenige Beschwerden nach BGH-Urteil – Ombudsstellen der Kreditwirtschaft sehen im AGB-Streit überschaubare Fallzahl
Nach dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im April haben die Ombudsleute der Kreditwirtschaft bislang eine überschaubare Anzahl an Beschwerden registriert: Die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband DSGV ordnet aus einem Aufkommen von insgesamt 3 565 Anträgen bis zum 5. November rund die Hälfte – grob gerechnet 1 800 Fälle – dem BGH-Urteil zu, wie der Verband auf Nachfrage erklärt hat. Die Kundenbeschwerdestelle des Kreditgenossenschaftsverbands BVR schätzt die Zahl auf 1 500, die Ombudsstelle der privaten Banken zählt 852 Anträge. Mit der Beschwerdewelle im Jahr 2014 ist das Aufkommen damit bisher nicht vergleichbar: Damals hatte der BGH die Praxis der Kreditbearbeitungsgebühren gekippt. Weit über 100 000 Schlichtungsanträge gingen daraufhin in der Kreditwirtschaft ein, vor allem bei den privaten Banken.
Dabei hätte das Beschwerdeaufkommen auch diesmal höher ausfallen können: Im April hatte der BGH entschieden, dass Banken und Sparkassen nicht wie bisher üblich die Preise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhöhen dürfen, sondern dazu in der Regel die ausdrückliche Zustimmung des Kunden brauchen (AZ. XI ZR 26/20). Damit sind viele Preiserhöhungen rückwirkend mutmaßlich unwirksam. In der vergangenen Woche hatte die Aufsicht BaFin in ihrem Hausjournal von einem höheren Beschwerdeaufkommen berichtet und sich dabei auf eine Gesprächsrunde mit Vertretern der Schlichtungsstellen berufen.
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+++ Reuters News vom 18.11.2021 +++
FT – EU schaut Technologieriesen nun stärker auf die Finger
Die Europäische Union (EU) hat einem Zeitungsbericht zufolge einen Durchbruch bei der Frage erzielt, wie sie gegen wettbewerbswidrige Praktiken großer Technologieunternehmen vorgehen können. Die wichtigsten politischen Parteien des Europäischen Parlaments haben sich auf ein Gesetzespaket mit weitreichenden Auflagen verständigt, das für Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 80 Milliarden Euro gelten soll, die mindestens einen Internetdienst anbieten, berichtete die „Financial Times“ unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen am Mittwoch. Unter den geplanten Digital Markets Act (DMA) fallen demnach internationale Big-Tech-Konzerne wie Google, Amazon, Apple, Facebook und Microsoft, ebenso wie die chinesische Alibaba Group und die niederländische Booking.
Die USA hatten zuvor Bedenken geäußert, dass die neuen Regeln auf Kosten der US-Unternehmen gehen würden. Die EU-Minister wollen das Abkommen am 25. November formell ratifizieren.
+++ Legal Tribune Online vom 17.11.2021 +++
Kein Kontoführungsentgelt für Bausparvertrag
Während der Ansparphase dürfen Bausparkassen kein Entgelt für die Kontoführung verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden – und die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) gleich zugelassen.
Bausparkassen dürfen für die Kontoführung auch in der Ansparphase kein Entgelt verlangen. Dies hat das OLG Celle entschieden (Urt. v. 17.11.2021, Az. 3 U 39/21). Dass dasselbe für die Darlehensphase gilt, entschied bereits der BGH. Hinsichtlich der Ansparphase fehlt es bislang jedoch an einer höchstrichterlichen Klärung, sodass das OLG die Revision gleich zugelassen hat.
Das OLG hatte sich mit der Entgeltklausel in den AGB für Bausparverträge einer Bausparkasse zu beschäftigen. Diese sah vor, dass für jedes Konto ein „Jahresentgelt“ von zwölf Euro zu zahlen ist. Dagegen ging ein Verbraucherschutzverein vor und verlangte von der beklagten Bausparkasse, diese Entgeltklausel nicht mehr zu verwenden.
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