Das lasen wir im Februar 2022
Deutschlands Anwaltszunft gerät unter Geldwäscheverdacht, Europas Banken kriegen gegenüber der Konkurrenz aus Asien und den USA kein Bein auf die Erde und BaFin-Präsident Mark Branson erläutert seine Sicht einer starken und innovationsfreundlichen Finanzaufsicht – auch in diesem Monat sind wir bei unseren Recherchen wieder auf spannende Beiträge der Kollegen gestoßen. Unser Dank geht diesmal an Legal Tribune Online, Handelsblatt und Börsen-Zeitung.
+++ Legal Tribune Online vom 17.02.2022 +++
Ein Fünftel der Sammelanderkonten gekündigt
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) änderte ihre Hinweise zum Geldwäschegesetz – und löste damit Kündigungen von anwaltlichen Sammelanderkonten durch Banken aus. Nach einer Umfrage unter Anwält:innen weiß die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nun Näheres.
Rund 2.000 Anwältinnen und Anwälte, die an einer Umfrage der BRAK teilgenommen haben, erhielten kürzlich eine Kündigung ihres Sammelanderkontos. Das hat die BRAK mitgeteilt. Sie hatte im Februar eine Umfrage durchgeführt, an der rund 9.600 Anwältinnen und Anwälte teilnahmen.
Ende Januar berichteten Anwältinnen und Anwälte von Kündigungen ihrer (Sammel-)Anderkonten durch Banken, insbesondere durch die Deutsche Kreditbank (DKB), mit Wirkung zum 1. April. Diese Kündigungen gehen zurück auf eine Anpassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz durch die BaFin. Die BRAK hatte diese Kündigungen bereits kritisiert.
Aus der Umfrage ergibt sich, dass knapp 21 Prozent der Teilnehmenden eine Kündigung für Sammelanderkonten erhielten, bei etwa 2,4 Prozent der Befragten kündigten die Banken Einzelanderkonten. Auch die Begründungen für diese Kündigungen fragte die BRAK ab: So wurde in über 72 Prozent der Fälle das Geldwäschegesetz als Grund genannt, in knapp 56 Prozent konkret die entsprechenden Auslegungshinweise der BaFin. Außerdem gaben über 26 Prozent der Banken an, dass Zweck der Kündigung auch die Einsparung von Aufwand und/oder Kosten sei.
+++ Handelsblatt vom 16.02.2022 +++
Wie eine scharfe Regulierung Europas Banken benachteiligt
Eine neue Untersuchung zeigt strukturelle Schwächen bei europäischen Geldhäusern auf. Ein möglicher Lösungsansatz: Fusionen und Übernahmen.
Europas Banken schneiden im globalen Vergleich schlecht ab. Die Diagnose ist nicht neu, aber wo genau liegen die Gründe für diesen Befund? Eine neue Studie der Beratung Bearing Point und des Handelsblatt Research Institute versucht, diese Frage zu beantworten.
Eines der zentralen Ergebnisse: Die europäischen Geldhäuser werden schärfer reguliert als die Konkurrenz in Asien und den USA, und das drückt auf die Renditen.
Banken in Europa müssen im Vergleich zu den USA und Asien mehr Eigenkapital vorhalten, um unerwartete Verluste zu decken. Die Folgen zeigen sich vor allem bei zwei Kennzahlen, dem Verhältnis von Kosten zu Erträgen, im Fachjargon Cost Income Ratio (CIR) genannt, und bei der Eigenkapitalrendite.
Müssten europäische Geldhäuser ähnlich wenig Eigenkapital vorhalten wie die asiatischen Institute, wäre der Studie zufolge ihre durchschnittliche CIR um 5,8 Prozentpunkte geringer und die Eigenkapitalrendite um 2,5 Prozentpunkte höher. Im Vergleich zu den USA könnten die Europäer bei gleichen Kapitalanforderungen die CIR um 2,6 Prozent senken und die Eigenkapitalrendite um 3,4 Prozent steigern.
+++ Börsen-Zeitung vom 01.02.2022 +++
Ein starker Finanzplatz braucht eine starke Aufsicht
Ein starker Finanzplatz braucht eine starke, unabhängige Aufsicht und kritische mediale Beobachtung. Aber sein Motor ist Innovation. Der wiederum darf der Aufsicht nicht im Wege stehen. Im Gegenteil: Aufsicht muss Innovation kompetent begleiten.
Der Finanzplatz Frankfurt am Main ist stark und attraktiv. Sein Name fällt in den weltweiten Finanznachrichten oft in einem Atemzug mit Städten wie New York, London, Zürich oder Singapur. Und wer „Frankfurt“ sagt, meint damit oft den gesamten deutschen Finanzmarkt, wobei der sich bekanntlich über das gesamte Land erstreckt. Einen Teil seiner Bedeutung schöpft Frankfurt aus den Institutionen, die dort im Laufe der vergangenen Jahrzehnte angesiedelt worden sind: 1948 die Bank deutscher Länder, 1957 die Deutsche Bundesbank, 1995 das Bundesamt für den Wertpapierhandel, eine der drei Vorgängerbehörden der BaFin, 1998 die Europäische Zentralbank, 2002 die Wertpapieraufsicht der BaFin, 2011 die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und bald auch das International Sustainability Standards Board.
Frankfurt ist also auch eine Stadt der Finanzaufsicht. Dieser Zusammenhang ist mehr als nur symbolisch: Ein starker Finanzplatz braucht eine starke Aufsicht, die – auf Basis angemessener und transparenter Regeln – dazu beiträgt, dass das Finanzsystem trotz aller Verwundbarkeiten seine gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Funktionen verlässlich und nachhaltig erfüllen kann. Diese Aufsicht bringt – bei aller räumlichen Nähe – die nötige Unabhängigkeit mit sich.
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