REITs sind keine Fonds

Die BaFin hat kürzlich ein Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des Investmentvermögens herausgegeben. Klarstellungen werden hinsichtlich Joint-Ventures, Family Offices und anderen Immobiliengesellschaften vorgenommen. In Bezug auf REITs ist nunmehr im Einzelfall zu prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich des KAGB fallen. Per Stand März hatte die BaFin REITs grundsätzlich noch als Fonds im Sinne des Gesetzes eingestuft.

Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) sieht die Klarstellung als richtigen Weg an, mahnt jedoch noch weitere Definitionen an. Aus internationaler Sicht sei wichtig, dass der Satzungszweck einer Geschäftstätigkeit gemäß REIT-Gesetz nicht gleichzeitig eine festgelegte Anlagestrategie bedeute, die dann automatisch durch das KAGB reguliert würde. Gesellschaften, die eine Unternehmensstrategie statt einer Anlagestrategie verfolgen, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Allerdings sei die Abgrenzung zwischen Anlagestrategie und Unternehmensstrategie für ZIA-Präsident Andreas Mattner nicht immer problemlos möglich.

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