Bundeskartellamt untersucht auch Marktmacht von Google
auch datennutzung im Visier _ Erst Facebook und Amazon, jetzt ist Google an der Reihe. Das Bundeskartellamt drückt bei der Untersuchung der Digitalkonzerne auf die Tube. Das ermöglicht den Wettbewerbshütern seit Jahresbeginn das gestärkte Wettbewerbsrecht. In gleich zwei Verfahren, gegen Google und dessen Mutterfirma Alphabet, untersucht die Bonner Behörde mögliche wettbewerbsgefährdende Praktiken in Deutschland.
Die für solche Eingriffe notwendige „überragende marktübergreifende Bedeutung“, wie es die neue Vorschrift vorsieht, will das Bundeskartellamt nun für Google prüfen. Diese dürfte aber sehr wahrscheinlich sein, schließlich bietet Google mit der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome zahlreiche digitale Dienste, die überragend und marktübergreifend sind. Das zweite Verfahren dreht sich um Googles Regeln für die Datenverarbeitung und die Frage, ob Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen. Erst vergangene Woche hatte die Behörde ein Verfahren gegen Amazon und zu Jahresbeginn bereits gegen Facebook eingeleitet.
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