Gewerkschaften

Tarifeinheitsgesetz – GDL kommt gerichtlich nicht ans Ziel

_ Die erstmalige Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) hat die jüngst nach drei Streiks beendete Tarifrunde bei der Deutschen Bahn mit den Lokführern der GDL kräftig befeuert (s. PLATOW v. 17.9.). Doch so vehement sich GDL-Chef Claus Weselsky verbal wie auch gerichtlich gegen die Umsetzung des TEG, das die Position seiner Gewerkschaft gegenüber der konkurrierenden EVG im Bahn-Konzern schwächt, auch stemmt, er kommt nicht ans Ziel.

Auch das Landesarbeitsgericht Berlin entschied jetzt im Hauptsacheverfahren gegen die klagenden Lokführer. Demnach wende der Staatskonzern das TEG zu Recht in seinen Betrieben an, urteilten die Arbeitsrichter. Für Bahn-Personalchef Martin Seiler und den Arbeitgeberverband Move ist es nach den langen Monaten der Stimmungsmache gegen sie eine Genugtuung. In 30 Verfahren sei die GDL damit inzwischen bundesweit gescheitert, hieß es umgehend aus dem Bahn-Tower. Funkstille herrschte dagegen bei der GDL.

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