Prozess

Neue Volte im Bonner Warburg-Prozess

Der Urteilsspruch im Cum-Ex-Prozess gegen den ehemaligen Generalbevollmächtigten von M.M. Warburg & CO vor dem Landgericht Bonn könnte sich überraschend verzögern.

Am vergangenen Montag reichten die Verteidiger des früheren Warburg-Managers, dem schwere Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Privatbank vorgeworfen wird, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Roland Zickler ein, den das Landgericht für zulässig erklärte. Befangenheitsanträge gegen Richter werden in den allermeisten Fällen von den Gerichten umgehend abgeschmettert. In einer dienstlichen Erklärung musste Zickler jedoch einräumen, dass er den Vorsitzenden des Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschusses auf für Warburg möglicherweise belastende Passagen aus den Ermittlungsakten hingewiesen habe. Eine Entscheidung der 13. Strafkammer des Landgerichts über den Befangenheitsantrag wird in der kommenden Woche erwartet.

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