Rechtsstreit

Bayer – Ein Vergleich muss passen

Nicht jede Art von Vergleich wäre für die geprügelte Bayer-Aktie der erhoffte Befreiungsschlag, nach dem sich das Unternehmen und seine Anteilseigner sehnen. Wohl auch deshalb schmolz der Tagesgewinn des Papiers, der den Titel auf Grund von Gerüchten kurzzeitig auf über 70 Euro schnellen ließ, im weiteren Verlauf zusammen.

Werner Baumann hatte einen Vergleich zuletzt stets an zwei Bedingungen geknüpft: 1. müsse dieser finanziell angemessen sein und 2. den gesamten Rechtsstreit endgültig beilegen. Das ist leichter gesagt als getan. Einerseits steht Baumann unter dem enormen Druck der Aktionäre, die schon auf der HV gedrängt hatten, das Kapitel Glyphosat zu beenden. Andererseits darf er nicht zu früh aufgeben und mit einem ungünstigen Vergleich weiteres Aktionärsvermögen vernichten. Die Rechtslage ist komplex und in keiner Weise eindeutig. Namhafte Gutachter stützen die von Bayer eingenommenen Positionen, dass Glyphosat bei sachgerechter Anwendung für den Menschen ungefährlich ist. Wer sich ein Leben lang von den Produkten einer Fast Food-Kette ernährt, darf sich über negative Folgen nicht wundern und nicht für alles die Fast Food-Kette haftbar machen.

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