Bankensektor

BaFin drückt auf FRTB-Bremse

_ Zu hoch wären für Banken sowohl der operationelle Aufwand als auch die Benachteiligung im internationalen Wettbewerb gewesen, hätte bereits bis zum 28.6. die planmäßige Umsetzung von Artikel 3 Absatz 6 der zweiten europäischen Kapitaladäquanzverordnung (CRR II) live gehen sollen.

Artikel 3 (6) führt erste Anforderungen bei der Handelsbuchabgrenzung im Zuge der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) ein. Klingt technisch, ist es auch. Im Grunde grenzt die Verordnung das Handels- und Bankbuch voneinander ab. Dabei gelten künftig abgestufte Erleichterungen für die Berechnung der Kapitalanforderungen für das Marktrisiko. Aufgrund der Hinzunahme weiterer risikogewichteter Aktiva (RWA) dürften bei Einführung die Eigenkapitalquoten europäischer Finanzinstitute im internationalen Vergleich zunächst absinken. Dass aber bereits die phasenweise Einführung zu Problemen geführt hätte, erkannte nun auch die BaFin. Sie stimmte damit am Freitag (10.3.) dem No-Action-Letter der EBA ausdrücklich zu. Als Grund gab die BaFin die pandemiebedingte Verschiebung der Umsetzung der finalen Basel-III-Standards an. Banken sollten sich daher als Eintrittszeitpunkt des FRTB Anfang 2025 notieren.

overlay

Kennenlern-Angebot für PLATOW Brief
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen

  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögens-verwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar

ARTIKEL DIESER AUSGABE

Finanzmarkt | 10. März 2023

SVB-Kursrutsch wird zum Blutbad

Die Erschütterung an den globalen Finanzmärkten (-80 Mrd. US-Dollar Marktkapitalisierung) infolge des Kurssturzes bei der Silicon Valley Bank (SVB) zeigt, wie sehr allen das Lehman-Trauma... mehr