Zahlungsdienstleister

BaFin nimmt Sparkassen-Zahlungsdienstleister Payone an Kandare

_ Seit dem Wirecard-Skandal hat die BaFin die Online-Zahlungsdienstleister besonders auf dem Kieker. Werden deren Abwicklungsplattformen doch gern auch von Online-Händlern mit zweifelhaftem Ruf genutzt, die im Verdacht der Geldwäsche stehen.

Bereits 2022 hatte die BaFin bei der Unzer-Tochter E-Com „schwerwiegende Mängel“ bei der Geldwäsche-Bekämpfung festgestellt und dem Unternehmen sogar einen Sonderbeauftragten ins Haus geschickt sowie die Aufnahme neuer Kunden verboten. Jetzt hat sich die Finanzaufsicht mit der zur Sparkassen-Organisation gehörenden Payone eines der Schwergewichte der Branche vorgeknöpft, das ebenfalls seit geraumer Zeit unter verschärfter Beobachtung der BaFin steht. Wegen „hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention“ hat die BaFin gegen Payone ein Transaktions- und Neukundenverbot für deren Hochrisiko-Sparte E-Payment Partners verhängt.

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