Bankenfachverband fordert Muster für Pflichtangaben bei Darlehen
Widerruf von Kfz-Finanzierungen sorgt für unruhe _ Der Markt für Kfz-Finanzierungen ist unter den Verbrauchern seit Jahren sehr beliebt – den niedrigen Zinsen sei Dank. Doch Kreditinstitute, vor allem Auto-Banken wie die von VW und Mercedes-Benz, stehen schon seit längerem unter Druck. Heftiger Gegenwind kommt von Kanzleien, die seit Jahren gezielt gegen diese Institute bzw. Kfz-Finanzierungsverträge vorgehen: Nach mehrjähriger oder gar vollständiger Rückzahlung der Raten widerriefen die Darlehensnehmer die Kreditverträge und beriefen sich auf die Fehlerhaftigkeit einzelner vertraglicher Pflichtangaben.
Aus diesem Grunde war nach Ansicht der Klagenden auch noch nach Jahren der Widerruf der Kreditverträge möglich, da die Widerrufsfrist noch nicht begonnen habe. Das jüngste Urteil (9.9.) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), das gleichwohl von Kanzleien wie Dr. Lehnen & Sinnig (Trier) gefeiert wird, hat weitreichende Aussagen zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Falle des Widerrufs von Kreditverträgen getroffen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der Bundesgerichtshof (BGH) diese Rechtsprechung aufnehmen wird.
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