Prämiensparverträge – Voreiliger Aktionismus der BaFin
Roegele präsentiert Allgemeinverfügung _ Fakten schaffen noch vor dem für Herbst dieses Jahres erwarteten höchstrichterlichen BGH-Urteil zur Zinsanpassung bei langfristigen Prämiensparverträgen will offensichtlich BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Mit Schreiben vom 29.1. hat Roegele den kreditwirtschaftlichen Verbänden ihren Entwurf für eine sogenannte Allgemeinverfügung zum Umgang mit variabel verzinsten Altverträgen, die zwischen 1990 und 2010 abgeschlossen wurden, zugeleitet. Bis zum 26.2. sollen sich die Verbände zu dem Entwurf äußern.
Mit der Allgemeinverfügung erfüllt Roegele einen Herzenswunsch der Verbraucherschützer, die sich seit Jahren einen erbitterten Rechtsstreit mit diversen Sparkassen um die Rechtmäßigkeit der von den Instituten genutzten Zinsanpassungsklauseln bei Bestandsverträgen liefern. Auch ein von der BaFin am 25.11. einberufener „Runder Tisch“ zur Beilegung des Zinsstreits brachte keine Einigung.
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