Gesundheitswahn am Arbeitsplatz

"Hauptsache gesund!"" Dieses Motto setzt sich auch am Arbeitsplatz immer mehr durch. So gibt es mittlerweile neben dem Arbeitsschutzgesetz auch eine Arbeitsstättenverordnung, eine Bildschirmarbeitsverordnung sowie zahlreiche DIN-Normen, die die Bedingungen am Arbeitsplatz regeln. Yoga-Schulen bieten spezielle Business-Kurse für Betriebe an, aber auch der klassische Betriebssport erlebt eine Renaissance. Die High-Heels werden gegen Birkenstocks ausgetauscht und auf dem Bürostuhl werden von Krankenkassen empfohlene Dehnübungen wie ""Eselchen"" oder ""Eisbärenschwingen"" ausgeübt. Aber wann wird Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zum Gesundheitswahn? Eine Einschätzung zu dieser Frage und zu den rechtlichen Hintergründen des neuen Gesundheitsbewusstseins im Betrieb gibt PLATOW-Kolumnist Thomas Hey.

"Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz und die Stärkung der Gesundheit bei der Arbeit ist ein wichtiges Gebot sozialer Verantwortung. (…) Unser Leitbild ist ein ganzheitlicher, physische und psychische Belastungen umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit."" So steht es im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Insbesondere durch Gesundheitszirkel – innerbetriebliche Arbeitsgruppen mit externen Moderatoren –, die in Unternehmen in Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet werden, soll dieses Ziel erreicht werden. Auf diese Weise sollen Arbeitnehmer in die Planung und Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung einbezogen und Vorschläge erarbeitet werden.

Hintergrund

Auslöser der neuerlichen Diskussion über Gesundheit am Arbeitsplatz ist die Zunahme krankheitsbedingter Fehltage. Die häufigsten Ursachen für Fehltage sind psychische Erkrankungen und Schädigungen des Muskel-Skelett-Systems. Häufig führen diese Krankheiten über lange Fehlzeiten bis hin zur Frühverrentung. Zurückzuführen sind diese – für Arbeitgeber sehr kostenintensiven – Entwicklungen vor allem auf die zunehmenden multimedialen Anforderungen und den Umstand, dass ein Großteil der Arbeitnehmer mittlerweile vor dem Bildschirm sitzend seine Arbeit verrichtet. Häufig bleibt es nicht bei einem Bildschirm – nicht selten findet sich der Arbeitnehmer eingekesselt zwischen drei Bildschirmen in einem Großraumbüro mit mindestens zehn Kollegen, die sich unterhalten, herumlaufen oder telefonieren. Überstunden sind längst Alltag geworden und die Arbeit hört nach Feierabend nicht auf. Vielmehr wird erwartet, dass das Diensthandy auch im Urlaub eingeschaltet bleibt und die E-Mails auch in der Freizeit gelesen werden. Nicht selten muss der Urlaub verschoben oder sogar abgebrochen werden, weil die Arbeit ruft, wodurch sich die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit immer mehr verwischen. Die ständige Erreichbarkeit, die häufig zu einem ""Nicht-mehr-Abschalten-Können"" führt, scheint der Preis für die Errungenschaften der modernen Technik zu sein.

Die Ursachen für den durch die modernen Medien verursachten Stress liegen nicht nur im dienstlichen Bereich. Nach der Arbeit wird häufig bis spät in die Nacht das ""Social Life"" auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter gepflegt. Die multimediale Belastung ist längst nicht mehr auf die Arbeitszeit beschränkt. Ist es da noch verwunderlich, dass immer mehr Arbeitnehmer unter dem Gefühl leiden, ständig ""unter Strom zu stehen""? Ist es nicht ein Widerspruch in sich, wenn man am Arbeitsplatz die Reduzierung von Stress einfordert, in seiner Freizeit aber nicht bereit ist, Abstriche zu machen, um Stress wirkungsvoll in allen Bereichen des Lebens zu bekämpfen?

Rechtliche Vorgaben

Die rechtlichen Vorgaben zum Thema ""Gesundheit am Arbeitsplatz"" werden stetig mehr. Während das Arbeitsschutzgesetz noch weitgehend unspezifische Zielvorgaben trifft, werden diese durch Verordnungen nach und nach konkretisiert. Die Anlage zur Bildschirmarbeitsverordnung regelt, wie und wo der Bildschirm zu stehen hat, um eine möglichst ergonomische Arbeitshaltung zu gewährleisten. Zudem werden Anforderungen an die Beschaffenheit des Arbeitsstuhls, die Lichtverhältnisse sowie die Strahlenbelastung gestellt, die bei Bildschirmarbeitsplätzen zu beachten sind. Arbeitsstätten-Richtlinien regeln Lüftung und Raumtemperatur und DIN-Normen geben Empfehlungen über das Arbeitsklima und die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Während die bestehenden rechtlichen Vorgaben vor allem vor physischen Belastungen schützen sollen, nimmt sich die Gesetzgebung nun vor allem die Reduzierung psychischer Belastungen vor.

Durch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes wurde bereits im vergangenen Jahr klargestellt, dass Gefährdungen nicht nur für die physische, sondern auch für die psychische Gesundheit vermieden werden sollen. Ferner schließt der Koalitionsvertrag ""auch verbindliche Regelungen in Form einer Verordnung gegen psychische Erkrankungen nicht aus"", wodurch der Weg für die vielfach gefürchtete Anti-Stress-Verordnung geebnet wird. Wie diese aussehen wird, ist noch ungewiss. Nach einem Entwurf der IG-Metall sollen mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen erforderliche Maßnahmen festgestellt und insbesondere durch Anpassung von Arbeitszeiten, -aufgaben und Umgebungsbedingungen psychische Erkrankungen verhindert werden. Eine Straf- und Bußgeldbewährung soll die Umsetzung der neuen Verordnung sicherstellen. Im Rahmen einer solchen Verordnung könnte auch das von der Bundesarbeitsministerin geforderte ""Handyverbot nach Dienstschluss"" durchgesetzt werden.

Viele Betriebe setzen jedoch weniger auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, sondern mehr auf traditionelle Erfahrungswerte. Viele Stressfaktoren lassen sich durch ein gutes Büroklima kompensieren. Eine vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit zwischen Chef und Arbeitnehmer sowie zwischen den Arbeitnehmern untereinander trägt dazu bei, dass die Arbeit auch bei hoher Leistungsanforderung nicht primär als Stress empfunden wird.

Fazit

Das zentrale Problem in unserer Wahrnehmung ist die immer stärker werdende Vermischung zwischen Arbeits- und Freizeit. Hier sind die Arbeitgeber gefordert: Eine denkbare Lösung wäre ein abgestuftes System verschiedener Zonen der Erreichbarkeit für Beschäftigte, zum Beispiel so, dass in der Kernzone unabhängig vom Aufenthaltsort Arbeitszeit vorliegt, in einer weiteren Zone Reisezeit, ohne dass es sich um Arbeitszeit handelt, in einer dritten Zone Freizeit, in der Erreichbarkeit per Handy und E-Mail gewährleistet ist, einer vierten Zone, in der eine Erreichbarkeit in großen Notfällen per Handy möglich ist und schließlich einer fünften Zone der vollständigen Unerreichbarkeit. Langfristig wird nur ein solches System eine multimediale Überforderung und vor allen Dingen eine Zunahme von Burnout-Fällen oder einfach tiefer Erschöpfung bei Beschäftigten verhindern.

Auf der anderen Seite müssen auch Arbeitnehmer wieder stärker akzeptieren, dass die Erwerbstätigkeit ein wesentlicher Aspekt ihres Lebens ist. Um diese sachgerecht auszuführen und dem vom BAG aufgestellten Grundsatz nachzukommen, dass jeder seine Arbeitsleistung so gut erbringt, wie er kann (Dienst nach Vorschrift reicht eben nicht aus), ist der Arbeitnehmer auch verpflichtet, seine Arbeitskraft zu erhalten und sich für die Arbeit fit zu halten. Dazu gehört aber insbesondere, dass Arbeitnehmer ihr Verhalten daran ausrichten, dass die Freizeit zur Erholung von und für die Arbeit notwendig ist und nicht zu unentwegten Partys, Extremsport oder nächtlichen Facebook-Orgien dient. Natürlich kann die Dienstzeit nicht für diese Aktivitäten genutzt werden. Die individuelle Antwort auf die Frage nach dem, was man sich vernünftigerweise zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn an Social Media-Freizeitstress antun sollte, wird schwerfallen. Trotzdem muss klar sein: Der gesetzliche, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch dient der Erholung, die mindestens elfstündige Ruhepause zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn ebenfalls. Dies muss der Arbeitnehmer so organisieren, dass er seine Arbeitsleistung möglichst gut erbringen kann.

Unseres Erachtens nach müssen hier beide Seiten ihre Hausaufgaben machen. Nur dann funktioniert der Umgang mit einer sich dramatisch veränderten Arbeitswelt.

Zusammengefasst sind diese drei Punkte unseres Erachtens nach daher zukünftig von zentraler Bedeutung: Der Arbeitgeber muss beachten, dass jederzeitige Erreichbarkeit und Arbeitseinsätze sowie unentwegte Verfügbarkeit zu Problemen führen. Hier müssen Konzepte entwickelt werden, ohne die Errungenschaften der modernen Technik für das Arbeitsleben aufzugeben. Auf der anderen Seite müssen die Arbeitnehmer dem Arbeitsleben wieder eine wesentliche Rolle in ihrer Tages-, Wochen- und Jahresplanung einräumen, wenn sie ihre Arbeitskraft bis zum Erhalten der Regelaltersgrenze erhalten und den Risiken von Frühverrentung und Altersarmut entgehen wollen. Schließlich müssen diese Herausforderungen für beide Seiten – Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite –angegangen werden, ohne dabei auf einen unverzichtbaren Bestandteil des Arbeitslebens zu verzichten: das persönliche Gespräch.


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