Blaupause Zypern? Womit deutsche Sparer rechnen müssen
Das Hilfspaket für Zypern steht. Die Rettungsmaßnahmen innerhalb der Eurozone erreichen damit eine neue Qualität, denn die Haftung im Schadensfall liegt in Zypern nun bei den Eigentümern, Gläubigern und Einlegern der zu rettenden Banken. Eine solche Form der Teilenteignung hat es bisher nicht gegeben. Was folgt daraus für deutsche Sparer? Antworten gibt PLATOW-Kolumnist Georg Roderburg.
Für die Einleger der beiden zyprischen Großbanken werden die vereinbarten Refinanzierungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen haben. Ob dieses Modell eine individuelle Lösung für allein zyprische Probleme bleibt, wie die Euro-Gruppe beteuert, wird man sehen. Jedenfalls darf eine ewiges Nachschießen von Kapital in marode Bankensysteme zu Lasten der europäischen Steuerzahler durch die Europäische Zentralbank (EZB) künftig nicht mehr erwartet werden.
Was war in Zypern passiert? Hauptursache für den finanzwirtschaftlichen Niedergang war die Verflechtung mit Griechenland. Ein Drittel der Vermögenswerte des zyprischen Bankensystems war eng verbunden mit dem griechischen Markt, was Zweifel an der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Landes säte. So senkten ab Februar 2011 die Ratingagenturen sukzessive die Bonitätsnoten Zyperns. Seit April 2012 stützte die Europäische Zentralbank (EZB) den zyprischen Bankensektor im Rahmen der Emergency Liquidity Assistance (ELA) über die zyprische Nationalbank mit mehreren Milliarden Euro. Dennoch stellte Zypern Ende Juni 2012 wegen seiner prekären fiskalischen Situation einen Antrag auf Hilfen aus den Euro-Krisenfonds. Es folgten langwierige und ergebnislose Verhandlungen über mögliche Hilfen und die damit verbundenen Bedingungen. Letztlich erzielte die Troika-Delegation aus Experten der EU-Kommission, der EZB und des Internationalen Währungsfonds (IWF) allerdings erst auf Druck der EZB hin, keine weiteren Zahlungen über den 25. März 2013 hinaus an Zypern zu leisten, eine Einigung mit der zyprischen Regierung.
Die internationalen Kreditgeber werden demnach an Zypern über den Rettungsfonds ESM einen Finanzbeitrag von 10 Mrd. Euro leisten. Die Rekapitalisierung der angeschlagenen Großbanken Cyprus Popular Bank und Bank of Cyprus sollen ausschließlich Aktionäre, Anleihegläubiger und Einleger leisten. Danach wird die Cyprus Popular Bank sofort geschlossen und aufgelöst. Einlagen über 100.000 Euro sowie alle faulen Wertpapiere und Vermögensgegenstände – ein Volumen von 4,2 Mrd. Euro – werden in eine „Bad Bank“ verschoben, die dann ebenfalls abgewickelt wird. Damit besteht für die Einleger sogar die Möglichkeit eines Komplettverlustes. Einlagen von unter 100.000 Euro werden nicht herangezogen, sondern der Bank of Cyprus übertragen, ebenso wie die Verbindlichkeiten aus den ELA-Notkrediten von rund 9 Mrd. Euro. Einlagen in der Bank of Cyprus von über 100.000 Euro werden eingefroren und sollen später durch Abgaben von bis zu 30% an der Rekapitalisierung beteiligt werden.
Was folgt aus all dem für den deutschen Sparer? Wären ähnliche Enteignungsmodelle auch in bisher krisenfesten Ländern wie Deutschland möglich? Die aktuellen Diskussionen um die von den Grünen in die politische Diskussion eingebrachte Idee einer Vermögensabgabe zeigt, dass derartige Zugriffe selbst in Deutschland nicht völlig ausgeschlossen sind. Auch die Vermögensabgabe wird politisch mit der rapiden Zunahme der Staatsverschuldung in den vergangenen Jahren und der Übernahme von Garantien im Gefolge der Finanzkrise rechtfertigt.
Zwar ist bislang weitgehend ungeklärt, inwieweit die Ausgestaltung einer derartigen Vermögensabgabe in Deutschland verfassungsrechtlich zulässig sein wird. Eine Grundlage könnte es jedoch geben: Artikel 106 Absatz 1 Nr. 5 des Grundgesetzes erlaubt ausdrücklich die Erhebung einmaliger Vermögensabgaben in besonderen staatlichen „Notsituationen“. Wie eine solche Notsituation zu definieren wäre, ist dabei offen. Entgegen der anderslautenden Bezeichnung im Grundgesetz müsste eine Vermögensabgabe zudem als Steuer ausgestaltet sein. Schließlich wirft der konkrete Gesetzentwurf der Grünen verschiedene Detailprobleme auf, die eine Vereinbarkeit der konkret geplanten Vermögensabgabe mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben fraglich erscheinen lassen.
Dennoch bleibt festzuhalten: Würde es in Deutschland zu einer volkswirtschaftlich ähnlich dramatischen Situation wie in Zypern kommen, wäre wohl auch hierzulande ein Zugriff auf in Deutschland belegenes Vermögen auf Grundlage des erwähnten Grundgesetzartikels nicht ausgeschlossen.
Ebenso wie daher selbst ein vermeintlich sicheres Land wie Deutschland in nationalen Notsituationen Vermögenszugriffe vergleichbar dem Beispiel Zyperns erlaubt, werden auch viele andere Länder in ernsten Krisensituationen nur beschränkten Schutz vor derartigen Zugriffen bieten. Bei der Auswahl von Investitionsstandorten sollten Anleger daher nicht nur hohe Renditen oder steuerliche Vorteile in den Blick nehmen, sondern das rechtliche Risikoprofil des Landes insgesamt einer Bewertung unterziehen.
Georg Roderburg ist Rechtsanwalt und Steuerberater und Counsel der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Köln.
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