Carried Interest bald voll steuerpflichtig?

Zur Förderung der Wagniskapitalfinanzierung hat der Gesetzgeber in 2004 mit großer Fanfare die privilegierte Besteuerung des Carried Interest (Gewinnvorzug) eingeführt, um den Standort Deutschland für Private-Equity- und Venture-Capital-Investitionen interessanter und wettbewerbsfähiger zu machen. Die Rahmenbedingungen haben sich zwar nicht verändert, aber jetzt wird diese Regelung wieder abgeschafft so viel zu den Stichworten verlässlich, interessant und wettbewerbsfähig. Eine Einordnung von PLATOW-Kolumnist Konstantin Mettenheimer.

Die Bundesländer Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen haben dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 zugeleitet (StVereinfG 2013, BR-Drs. 684/12). Einer der elf Vorschläge dieser Gesetzesinitiative könnte für die gesamte Private-Equity-Branche erhebliche Konsequenzen haben, denn er sieht vor, die ermäßigte Besteuerung des Carried Interest abzuschaffen.

Carried Interest ist derzeit steuerermäßigte Tätigkeitsvergütung

Initiatoren von Private-Equity-Fonds und anderen Wagniskapitalbeteiligungs-Gesellschaften erhalten neben ihrem quotalen Gewinnanteil in der Regel als Vergütung für ihre Tätigkeit einen Gewinnvorzug, der ihnen erst nach Rückzahlung des eingezahlten Kapitals an die Kapitalanleger ausgezahlt wird (Carried Interest). Unter diesen Voraussetzungen wird der Carried Interest einkommensteuerlich als Tätigkeitsvergütung behandelt (§ 18 Absatz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz) und zwar bislang in dem günstigen Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40a EStG). Dies bedeutet, dass 40% des Carried Interest steuerfrei bleiben. Die verbleibenden 60% unterliegen bei einem Spitzensteuersatz von 45% einer effektiven und sehr günstigen Besteuerung mit 27% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Auslaufmodell Teileinkünfteverfahren

Mit der aktuellen Gesetzesinitiative soll diese begünstigte Besteuerung mit der Begründung abgeschafft werden, dass eine unterschiedliche steuerliche Behandlung des Carried Interest gegenüber anderen Tätigkeits- oder Geschäftsführervergütungen nicht schlüssig sei. Die Systematik des Einkommensteuerrechts kenne für andere erfolgsabhängige Einnahmen keine ermäßigte Besteuerung. Zuzugeben: Die Begünstigung ist steuersystematisch nicht richtig. Aber sie war eben volkswirtschaftlich begründet. Man würde sich wünschen, dass der Gesetzgeber konsequent in seiner Entscheidungsfindung bleibt, anstatt nach acht Jahren wieder zum alten Recht zurückzukehren. Das gilt vor allem deswegen, weil viele Fonds, die im Vertrauen auf diese Regelung aufgelegt wurden, noch einige Jahre Laufzeit haben. Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Teileinkünfteverfahren für Carried Interest (§ 3 Nr. 40a EStG) vollständig aufzuheben und die Besteuerung dahingehend zu verschärfen, dass auch Vergütungen an Initiatoren von gewerblichen Fonds und Vergütungen, die nicht an die Rückzahlungen des Anlegerkapitals geknüpft werden, immer als Tätigkeitsvergütungen einzuordnen und damit voll steuerpflichtig sind (§ 18 Absatz1 Nr.4 EStG).

Weiterer Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Bundesrat den Entwurf des StVereinfG 2013 dem Deutschen Bundestag zuleiten wird. Der Gesetzesentwurf basiert auf den von der Finanzministerkonferenz im Juni 2012 mehrheitlich angenommenen Elf Vorschlägen für gesetzliche Änderungen zur Steuervereinfachung und zur Entlastung der Steuerverwaltung und die Abschaffung der ermäßigten Besteuerung für den Carried Interest wird damit von der Mehrheit der Landesfinanzminister parteiübergreifend gebilligt. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 23.11.2012 über den Gesetzesantrag beschließt. Ob und wann der Gesetzesentwurf den Bundestag passiert, steht noch nicht fest. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass eine entsprechende Gesetzesänderung kommt und damit die ermäßigte Besteuerung des Carried Interest fällt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Steuerprivileg für den Carried Interest ab dem Veranlagungszeitraum 2013 abzuschaffen.

Mögliche Handlungsempfehlungen

Eine denkbare Lösung wäre, die Auszahlung des Carried Interest noch in 2012 zu veranlassen. Dies setzt die vorherige vollständige Rückzahlung des eingezahlten Kapitals an die Gesellschafter voraus und wird daher kaum rechtzeitig zu bewirken sein.

Eine Variante hiervon wäre es, genau auf den Wortlaut des Gesetzes zu zielen, nur das eingezahlte Kapitalzurückzuzahlen, alle anderen Kapitalbestandteile stehen zu lassen und die Gesellschaft entsprechend höher zu refinanzieren, wenn dies möglich ist. Ein komplexer, aber nicht unmöglicher Weg.

Eine andere denkbare Lösung ist, dass der carry holder in das Ausland zieht, wo ein carry eventuell nicht besteuert wird. Diese Lösung bedarf einer eingehenden Untersuchung nach deutschem und ausländischem Recht.

Konstantin Mettenheimer ist Rechtsanwalt, Betriebswirt, Steuerberater und Partner der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt. Jeden zweiten Freitag kommentiert Mettenheimer für PLATOW aktuelle Rechtsthemen, ordnet diese für Unternehmer und Anleger ein und zeigt Strategien auf.


Weitere Empfehlungen der Redaktion

| Telekommunikation | 24. März 2023

Sehr solide hat sich wieder einmal Freenet im vergangenen Gj. geschlagen. Dies zeigen die am Freitag (24.3.) vorgelegten endgültigen Zahlen.

| Dividendenpolitik | 24. März 2023

Wenn im April die Saison der Hauptversammlungen startet, können sich Anleger wieder über hohe Ausschüttungen freuen. Krieg, Inflation und hohen Zinsen zum Trotz haben Unternehmen 2022…

| Dividendenrenditen | 24. März 2023

Die jetzt anstehenden Hauptversammlungen werden wohl einen neuen Ausschüttungsrekord liefern. Für uns ist die Dividendenrendite kein ausschlaggebendes Kriterium bei der Aktienauswahl…

| Maschinenbauer | 23. März 2023

Die Krones-Aktionäre sollen von den Rekordzahlen profitieren: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Erhöhung der Dividende auf 1,75 (2021: 1,40) Euro je Aktie vor – Rendite: 1,6%.…

| Energieversorger | 16. März 2023

Ob man jetzt noch laut gegen den Atomausstieg protestiert, der in wenigen Wochen ohnehin kommt, hat wohl v. a. damit zu tun, von welcher Seite man sich gute Haltungsnoten verspricht.