Bosch kauft mit SKW Schwarz Software-Spezialisten

"Die Bosch-Tochter Bosch Software Innovations übernimmt den Softwareentwickler ProSyst. Bei der Transaktion wird das Unternehmen durch ein Team von SKW Schwarz mit den Partnern Stephan Morsch (M&A), Matthias Orthwein (IT-Recht) und Martin Greßlin (Arbeitsrecht, alle München) beraten."

Der Übernahme müssen die Kartellbehörden noch zustimmen. Die Firma ProSyst entwickelt Gateway-Software und Middleware für das Internet der Dinge. Zu den Kunden zählen Geräte- und Automobilhersteller, Chipanbieter sowie Telekommunikations- und Energiedienstleister. Bosch Software Innovations ist das Software- und Systemhaus der Bosch-Gruppe. Die Gesellschaft entwickelt und betreibt weltweit Software- und Systemlösungen sowohl für das Internet of Things als auch das klassische Unternehmensumfeld.

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE

04. März 2015

Aurelius erwirbt mit CMS Garnhersteller Coats

"Die bayerische Beteiligungsgesellschaft Aurelius übernimmt die Handarbeitssparte von Coats. Ein internationales Team von CMS Hasche Sigle unter Federführung des Stuttgarter Partners... mehr

04. März 2015

Aareal Bank erwirbt WestImmo

"Die WestLB-Bad-Bank Erste Abwicklungsanstalt (EAA) trennt sich von WestImmo. Die Immobilienbank Aareal zahlt 350 Mio. Euro für das Konkurrenzinstitut." mehr

04. März 2015

Trends bei Akquisitionsfinanzierungen

"Die Aussichten für den europäischen Finanzierungsmarkt sind zu Beginn des Jahres äußerst positiv. Das ist das Ergebnis des „European Acquisition Finance Debt Report 2015"", in dessen... mehr

04. März 2015

Drei Jahre ESUG: Erfahrungen eines Praktikers

"Nach einer anfänglichen Euphorie nach Einführung des ESUG ist inzwischen eine gewisse Ernüchterung eingekehrt. Denn auch die neuen Regelungen sind kein Allheilmittel und haben bisher... mehr

04. März 2015

Zwei Grundsatzentscheidungen zu Videoaufnahmen

"Mit zwei unterschiedlich gelagerten Grundsatzentscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Klarheit in Bezug auf Filmaufnahmen von Mitarbeitern geschaffen: Ein Arbeitgeber darf seinen... mehr