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X. Zivilsenat des BGH setzt erstmals auf Zeugenvernehmung per Video

Vieles geht mit der Coronakrise neue Wege. So auch Patenverfahren. Vor dem X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) kam es jetzt in einer Patentnichtigkeitssache erstmals in der Geschichte des Senats zu einer Zeugenvernehmung per Videoübertragung, wie der vorsitzende Richter Klaus Bacher im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 15.9. hervorhob. Erforderlich wurde diese in §128a ZPO ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit aufgrund coronabedingter Teilnahmebeschränkungen.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte der italienische Sattelhersteller Prestige Italia S. p. A. eine Nichtigkeitsklage gegen seinen australischen Mitbewerber Hammersmith Nominees Pty Ltd. als Inhaberin des europäischen Patents EP 1 783 093 angestrengt. Das Streitpatent betrifft eine bestimmte Ausgestaltung von Reitsätteln. Nach der mündlichen Verhandlung, in der Richter Bacher auch den sich in Italien aufhaltenden Zeugen per Video vernahm, erklärte der Senat den deutschen Teil des Streitpatents entsprechend dem Antrag des italienischen Familienunternehmens für nichtig (Az.: X ZR 145/18) und änderte damit das klageabweisende erstinstanzliche Urteil des BGH komplett ab. Die Entscheidung des X. Zivilsenats hat auch Auswirkungen auf das parallel am Oberlandesgericht Düsseldorf geführte Verletzungsverfahren gegen die Italiener. Durch die rechtskräftige Vernichtung des europäischen Patents für die Bundesrepublik Deutschland steht fest, dass die hier von Hammersmith Nominees behaupteten Ansprüche nicht bestehen und die Verletzungsklage unbegründet ist, zieht die von Prestige Italia in beiden Verfahren mandatierte Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte ein positives Fazit.

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