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Volkswagen und Skoda feiern mit Noerr Erfolg im Kartellverfahren

_ Mit Datum vom 8.6.21 hat die luxemburgische Wettbewerbsbehörde Conseil de la Concurrence ein von ihr selbst im Jahr 2016 eingeleitetes Kartellverfahren gegen die Autobauer Volkswagen und Skoda eingestellt.

Der Vorwurf damals: Die Autobauer hätten den Verkauf von Neuwagen ins Ausland erschwert, indem sie Bonuszahlungen für den Verkauf an das Vorliegen einer (z. B. deutschen) Zulassungsbescheinigung geknüpft hätten. Die Kanzlei Noerr hatte Volkswagen und Skoda in dem Verfahren beraten, tätig war ein Team um den Brüsseler Partner Dominik Wendel (Automotive & New Mobility). Für das behördliche Verfahren vor der luxemburgischen Wettbewerbsbehörde wurde das Noerr-Team zudem von Vincent Wellens, Partner der Kanzlei NautaDutilh, unterstützt. Im Verfahren konnte Noerr nachvollziehbar darlegen, dass das beanstandete Bonussys-tem den grenzüberschreitenden Neuwagenvertrieb nicht beeinträchtigt und auch sonst nicht in den Anwendungsbereich des Kartellrechts fällt, da der Bonus nicht zwingend an eine deutsche Zulassung geknüpft ist.

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