Mandat

DLA Piper für BILD erfolgreich

_ DLA Piper hat den Medienkonzern Axel Springer und seine Tochter BILD erfolgreich in einer Auseinandersetzung bis zum Bundesgerichtshof (BGH) vertreten und dabei eine Grundsatzentscheidungen zu zentralen äußerungsrechtlichen Fragen erstritten.

In der in Karlsruhe nun abgewiesenen Unterlassungsklage ging es um die steckbriefartige Suche nach G20-Tätern durch die BILD im Anschluss an das im Juli 2017 in Hamburg stattgefundene Gipfeltreffen, bei dem es in der Stadt zu Krawallen seitens G20-Gegnern gekommen war.

Geklagt hatte eine auf Fotos, die BILD online wie in der Print-Ausgabe veröffentlicht hatte, abgebildete Frau wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Entgegen der vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt am Main und des Oberlandesgerichts Frankfurt hielten die BGH-Richter die offensive Suche der Zeitung nach sachdienlichen Hinweisen auf Störenfriede für zulässig und hoben damit die zuvor gefällten Urteile auf. BILD-Chefredakteur Julian Reichelt sieht die Pressefreiheit dadurch gestärkt, wie er öffentlich kommentierte. Vor Gericht führte DLA Piper-Partner Stefan Engels (IPT, Hamburg) die Verteidigung der Medienverteter.

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