Gesetzesvorhaben stellen die Sanktionspraxis auf den Prüfstand

Eine Vielzahl von Kartellbehörden weltweit gewährt Unternehmen Bußgeldrabatte für Compliance-Bemühungen. Hierzu zählen u. a. die USA, das Vereinigte Königreich und Frankreich. Die deutschen Kartellbehörden und die EU-Kommission berücksichtigen die Implementierung von Compliance-Systemen bei der Bemessung einer Geldbuße indes nicht.
Den argumentativen Kern dieses Standpunkts hat 2010 der damalige EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia so zusammengefasst: „If we are discussing a fine, then you have been involved in a cartel; why should I reward a compliance programme that has failed?“ Hieran hat sich bislang nichts geändert. Aktuelle…ARTIKEL DIESER AUSGABE
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