Gastbeitrag

2021 – Ein Schlüsseljahr für die Elektromobilität?

Michael Cieslarczyk und Sylvia Ebersberger
Michael Cieslarczyk und Sylvia Ebersberger © DLA Piper

_ Die Entwicklung der Elektromobilität hat 2020 deutlich an Fahrt gewonnen. Die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen sind auch dank der Anhebung der staatlichen Förderung und insbesondere der Einführung der Innovationsprämie für Neufahrzeuge deutlich gestiegen. Der Gesetzgeber stößt immer weitere Vorhaben an, um dem Sektor weiter Auftrieb zu verleihen und die Verkehrswende einzuleiten. Im Jahr 2021 kann sich zeigen, wie nachhaltig die nun angestoßene Entwicklung ist. Michael Cieslarczyk und Sylvia Ebersberger, Partner bei DLA Piper, haben sich die Entwicklungen genauer angeschaut und wagen einen Ausblick.

Nicht zuletzt die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie haben die fortgesetzte Bedeutung des Individualverkehrs in Deutschland herausgestellt. Die Verkehrswende ist nicht allein durch den Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs zu erreichen. Es muss vielmehr sichergestellt werden, dass auch der motorisierte Individualverkehr zunehmend auf emissionsarme Fahrzeuge setzt. Dabei werden die fortgesetzte Förderung und die stetige Weiterentwicklung der Elektromobilität und der Batterietechnik auch im laufenden Jahr eine wesentliche Rolle spielen. Zudem können Elektrofahrzeuge durch ihre Verwendung als Energiespeicher die Volatilität der Erzeugung von erneuerbaren Energien ausgleichen und so einen wichtigen Beitrag in der Energiewende leisten.
Voraussetzung ist eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur sowie einheitliche technische, rechtliche und wirtschaftliche Standards, um die Attraktivität der Elektromobilität für jedermann nutzbar zu machen.

Umfassende Transformation des Sektors

Das Ziel der Bundesregierung von 7 Mio. bis 10 Mio. zugelassenen Elektrofahrzeugen bis 2030 und die Vorgaben der EU-Kommission zum CO2-Ausstoß fest vor Augen, haben viele Hersteller bereits vor Jahren einen der wohl umfassendsten Transformationsprozesse des Sektors eingeleitet. Durch Kooperationen zur Batterieentwicklung und gemeinsamen Plattformen sollen Synergien und Skaleneffekte genutzt werden. Die Umrüstung bestehender und der Aufbau neuer Fertigungsstandorte verbunden mit einer Zunahme der Automation von Produktionsprozessen werden bestimmend für das Jahr 2021 sein.

In der aktuellen Pandemie zeigt sich, dass insbesondere solche Zulieferer zukunftsfähig erscheinen, die ihre Portfolien entsprechend angepasst und als echte Partner auf dem Transformationsweg unentbehrlich geworden sind. Lieferengpässe, pandemiebedingte Volatilität bei den Ausbringungsmengen und hohe Anlaufkosten, die sich erst nach Jahren amortisieren, stellen Herausforderungen dar, die oft nur mit Unterstützung der Hersteller zu meistern sind.

Flächendeckende Ladeinfrastruktur

Mit Blick auf die Ladesäuleninfrastruktur ist offensichtlich noch ein weiter Weg zu gehen. Zwar hat sich die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in den vergangenen Jahren stetig erhöht, der Zugang zu den einzelnen Säulen ist bislang jedoch weder in technischer noch in rechtlicher Hinsicht vollumfassend standardisiert, außerdem regional äußerst heterogen.

Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und mit der Initiative zum Schnellladegesetz und zur Novellierung der Ladesäulenverordnung wichtige Vorhaben angestoßen. Förderungen sollen künftig auf der Rechtsgrundlage des geplanten Schnellladegesetzes über EU-weite Ausschreibungen von Schnellladeinfrastruktur gewährt werden. Das Bundesverkehrsministerium strebt aktuell eine Förderung von mindestens 1 000 Ladesäulen an. Dies soll den Grundstein für ein flächendeckendes Schnellladenetz legen, in das auch weniger frequentierte Standorte mit einbezogen werden. Der Bund soll dabei einen Großteil des wirtschaftlichen Risikos übernehmen, indem er sowohl die Investitions- und die Betriebskosten, als auch die Kosten für den Netzanschluss trägt. Damit das Schnellladegesetz aber nicht in privatwirtschaftliche Konkurrenz zu den bereits am Markt befindlichen Ladesäulen tritt, schließt die gezielte Bedarfsermittlung durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur den Bau des geplanten Schnellladenetzes in der Nähe bereits bestehender Ladeinfrastruktur aus.

Kritisiert wird schon jetzt eine mangelnde Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das parallel eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht hat. Darin soll nun neben dem technischen Rahmen und Mindeststandards für Ladesäulen insbesondere eine Standardisierung der Ladesäulen aus Gründen der Interoperabilität erfolgen.

Ausblick

Das Jahr 2021 hat damit durchaus das Potenzial, die Elektromobilität in Deutschland einen entscheidenden Schritt voranzubringen. Die Politik hat gerade im Hinblick auf die Ladeinfrastruktur den Handlungsbedarf erkannt und mit dem Entwurf des Schnellladegesetzes adressiert. Wie im Bereich der Förderung der Erneuerbaren Energien können auch Diskussionen im Bereich des europäischen Beihilferechts nicht ausgeschlossen werden. Ob insoweit bereits in 2021 mit wahrnehmbaren Änderungen mit Blick auf eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur sowie in der Praxis einheitliche technische, rechtliche und wirtschaftliche Standards gerechnet werden kann, bleibt abzuwarten.

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