Rückenwind für Markenhersteller – Gillette gewinnt Patentstreit

Wilkinson darf für den Nassrasierer „Mach 3“ von Gillette keine Ersatzklingen vertreiben, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.1.18. „Damit hat der Markenhersteller sein Patent zwar vorläufig gesichert“, erläutert Magnus Hirsch von SKW Schwarz Rechtsanwälte. „Allerdings endet die Laufzeit bereits am 18.2.18, danach können Nachahmerprodukte uneingeschränkt vertrieben werden“.

Unter der Marke Gillette stellt Procter & Gamble den Nassrasierer „Gillette Mach 3“ und dazu passende Ersatzklingen her. Der Wettbewerber Wilkinson produzierte bereits im Februar 2017 preiswertere Ersatzklingen. Dagegen ging Gillette vor und obsiegte vor dem OLG Düsseldorf nun in zweiter Instanz. Zudem lässt Wilkinson mit einer gesonderten Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht klären, ob der Patentschutz selbst überhaupt gerechtfertigt war. „Nachdem sich das Verletzungsgericht ausführlich mit dem Rechtsbestand des Patents auseinandergesetzt und das Bundespatentgericht einen entsprechenden Hinweis erteilt hat, gehe ich davon aus, dass das Patent Bestand haben wird“, erwartet Hirsch.

Markenhersteller stecken regelmäßig hohen Aufwand in die Entwicklung und Vermarktung ihrer Produkte. Um sie zu schützen, werden zunehmend Alltagsprodukte mit Patenten vor Nachahmung gesichert. Dieses Prinzip greife laut Hirsch insbesondere dann, wenn Hersteller zur Vermarktung ihre Produkte günstig, die dazugehörigen Verbrauchskomponenten hingegen relativ teuer auf den Markt bringen. Bieten Wettbewerber darauf Kaffeekapseln, Druckerpatronen oder Schreibminen als Nachahmerprodukte günstiger an, gehen Markenhersteller regelmäßig vor Gericht. „Der Schutz von Markenprodukten beginnt bereits in der Entwicklung, wo selbst einzelne Komponenten umfassend, also nicht nur mit Marken und eingetragenen Designs, sondern auch mit Patenten gesichert werden sollten“, rät Hirsch. Einen unbefristeten Schutz bieten jedoch auch Patente nicht. Wenn die Laufzeit des streitigen Patents von Gillette im Februar 2018 endet, ist der Weg für die Konkurrenz frei. „Da Patent und Design nur eingetragen werden können, wenn sie neu sind, muss die Anmeldestrategie frühzeitig, vor allem vor der Veröffentlichung von z. B. Werbematerialien festgelegt werden.“

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE