EWE/Telekom – DLA Piper erreicht Freigabe für Joint Venture
Der Energie- und Telekommunikationsanbieter EWE und Branchenprimus Telekom Deutschland dürfen bei der Versorgung mit „schnellem Internet“ via Glasfaser zusammenarbeiten. In einem Fusionskontrollverfahren hat die Kanzlei DLA Piper die Freigabe durch das Bundeskartellamt erreicht. Tätig war ein Team um die Partner Jan Joachim Dreyer (Kartellrecht) und Andreas Meyer-Landrut (Corporate/M&A, beide Köln).
Das neue Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser NordWest soll bis zu 1,5 Mio. Haushalte und Unternehmen in Bremen sowie in Teilen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens mit Glasfaseranbindungen bis ins Haus (so genanntes FFTH) versorgen. Der Freigabe im Fusionskontrollverfahren, die nicht mit Auflagen oder Bedingungen verbunden ist, ging eine Entscheidung des Bundeskartellamts im parallel geführten Kartellverfahren Anfang Dezember 2019 voraus. Auch hierbei wurde EWE von DLA Piper vertreten. Hier hatte das Bundeskartellamt zunächst Bedenken geäußert, die die Parteien jedoch u. a. durch Zusagen zum Umfang und der Art des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie zur Bereitstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs für Dritte ausräumen konnten.
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