Dieselskandal – Investoren reichen Klage gegen Daimler ein
Nicht nur der Automobilkonzern Volkswagen hat mit der gerichtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals zu kämpfen, auch Wettbewerber Daimler rückt ins Visier klagewilliger Anleger: Im Auftrag von 219 institutionellen Investoren hat die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 30.12.19 vor dem Landgericht Stuttgart Klage gegen den Autobauer eingereicht.
Im Raum steht eine Schadensersatzforderung in Höhe von 896 Mio. Euro. Bei den klagenden Investoren handelt es sich u. a. um Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, (Rück-)Versicherungsgesellschaften sowie Pensionsfonds aus Deutschland, weiteren Mitgliedstaaten der EU, Nordamerika, Asien und Australien.
Die Klage basiert auf Käufen von Daimler-Aktien im Zeitraum vom 10.7.12 bis 20.6.18 (so genannte Desinformationsphase). Die klagenden Investoren werfen Daimler die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Der Vorwurf lautet insbesondere, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Dieselfahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht habe. Während der oben genannten Desinformationsphase vom 10.7.12 bis 20.6.18 sank der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro. Die dadurch erlittenen Schäden sind Gegenstand der jetzigen Klagen.
„Ein Emittent börsennotierter Wertpapiere muss den Kapitalmarkt über Insiderinformationen unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis setzen“, so Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Dies hat Daimler nach unserer Überzeugung nicht getan, weder in seinen Finanzberichten noch in Ad-hoc-Mitteilungen. Die Kläger haben deshalb die Daimler-Aktien zu teuer erworben, dafür haftet Daimler nach unserer Überzeugung auf Schadensersatz.“ Weitere geschädigte institutionelle Investoren mit erheblichen Aktienverlusten hätten bereits mitgeteilt, mithilfe der Kanzlei Tilp in 2020 ebenfalls klagen zu wollen.
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