Investitionsschutzabkommen – EuGH erklärt Schiedsklauseln für europarechtswidrig

Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten standen in der jüngsten Vergangenheit wiederholt in der Kritik. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit solcher Schiedsverfahren zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Investoren aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat entschieden – und dabei der so genannten Investitionsschiedsgerichtsbarkeit einen empfindlichen Schlag versetzt.

Mit Urteil vom 6.3.18 hat der EuGH die Investor-Staat-Schiedsklausel im bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakischen Republik für mit EU-Recht unvereinbar erklärt. Über das konkrete Abkommen hinaus hat die Entscheidung Signalwirkung für alle fast 200 bilateralen Investitionsschutzabkommen (so genannte BITs) zwischen EU-Mitgliedsstaaten. Sven Lange, Rechtsanwalt bei Allen & Overy, sieht die Folgen der Entscheidung als einschneidend an: „Das Urteil bedeutet nichts weniger als eine Zeitenwende. Während deutsche Investoren bislang in vielen Fällen ein Schiedsgericht anrufen konnten, wenn ihre Investition in einem anderen EU-Mitgliedsstaat enteignet oder sonst verletzt wurde, entfällt dieser Rechtsschutz nun.““ Die Konsequenz ist, dass den Investoren im Regelfall nur der Weg vor die staatlichen Gerichte am Ort der Investition bleibt, was viele Investoren jedoch als unzureichend empfinden. Schiedsrechtler Lange sieht hierin eine Gefahr für die Investitionstätigkeit in der EU. „Das EU-Recht und das Recht der Mitgliedsstaaten sieht derzeit keinen adäquaten Ersatz für den Rechtsschutz vor, der durch BITs gewährt wird. EU-Investoren werden mögliche Investitionen im EU-Ausland daher nun besonders kritisch bewerten – und gegebenenfalls in Drittländer ausweichen, gegen die im Ernstfall ein Schiedsverfahren geführt werden kann.““

Der EU-Kommission sind BITs zwischen EU-Mitgliedsstaaten schon lange ein Dorn im Auge, da diese aus Sicht der Kommission mit den europäischen Grundfreiheiten in Konflikt stehen und die Autorität der europäischen Gerichte untergraben. Eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten hatte sich auf die Seite der Kommission geschlagen und ihre BITs mit anderen EU-Mitgliedsstaaten beendet. Andere Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, hatten sich dieser Position nicht angeschlossen und die bestehenden BITs fortgelten lassen. Mit der Entscheidung des EuGH kann sich die Kommission bestätigt sehen.

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