Kollektiver Rechtsschutz weltweit weiter auf dem Vormarsch
Die Corona-Pandemie ist weltweit weiter auf dem Vormarsch. Auch wenn die Krankheit als solche angesichts eines voraussichtlich schon bald zur Verfügung stehenden Impfstoffs auf absehbare Zeit eingedämmt werden kann, werden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen noch lange nachwirken. Zwar haben viele Regierungen weltweit umfangreiche Hilfen zur Verfügung gestellt, doch der zunächst beschlossene Lockdown hat Unternehmen wie Gesellschaft hart getroffen.
Schon früh tauchte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen auf und wird voraussichtlich ein juristisches Nachspiel haben. Im Fokus dürften dabei Sammelklagen stehen, die aus Sicht der Kanzlei Linklaters dank Corona zunehmend an Bedeutung gewinnen dürften. Eine rechtsvergleichende Studie der Sozietät beleuchtet nun, welche Arten von Sammelklagen in Europa, den USA, der Region Asien-Pazifik und Südafrika zulässig sind, wer sie einreichen kann und welche Unterschiede bestehen.
„Wir beobachten weltweit, dass der kollektive Rechtsschutz an Bedeutung gewinnt“, so Kerstin Wilhelm, Dispute-Resolution-Partnerin bei Linklaters. „Insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden voraussichtlich zu mehr Sammelklagen führen, deren Ziel neben Versicherungen auch Staaten sein können. Etwa werden dem Vernehmen nach bereits Sammelklagen von Hoteliers und Gastronomen gegen die Länder vorbereitet.“ Insgesamt sei festzustellen, dass es weltweit Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes gibt, dieser in den untersuchten Jurisdiktionen jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. „Unternehmen sollten sich des Risikos bewusst sein, dass kaum eine Klage mehr unwirtschaftlich ist, wenn sie mit ähnlichen Fällen zusammengefasst und durch Dritte finanziert werden kann“, ergänzt Linklaters-Partner Christian Schmitt.
In Europa sind die Voraussetzungen für Sammelklagen günstig. Ende Juni 2020 hatten sich die EU-Institutionen auf eine Verbraucherverbandsklagenrichtlinie geeinigt, die weit über das bestehende deutsche Recht hinausgeht. Dass die Bundesrepublik hier zeitnah nachziehen wird, hält Linklaters-Partner Rupert Bellinghausen für sehr wahrscheinlich. „Nach einer politischen Einigung über die EU-Verbraucherverbandsklagenrichtlinie steht auch in Deutschland die Einführung eines Systems bevor, das US class actions in einigen Punkten ähnelt und die hiesige Prozesslandschaft verändern wird. Unternehmen in ganz Europa werden sich in viel größerem Umfang als bisher mit Forderungen konfrontiert sehen.“
Die komplette Studie „Collective redress across the globe“ finden Sie hier.
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