BGH-Urteil zu Patentstreit

"Ein Hersteller eines Produkts kann mit einer Klage vor den Wettbewerbsgerichten nicht erreichen, dass aus der Patentschrift eines für einen Konkurrenten erteilten Patents Angaben über angebliche Nachteile seines Produkts gestrichen werden. "

Dies hat der für das Wettbewerbsrecht zuständige Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 10.12.09 entschieden (Az.: I ZR 46/07 – Fischdosendeckel).

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