BGH-Urteil zu Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag

"Ein Darlehens- und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden. "

Dies hat der für das Bank- und Börsenrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden und damit eine in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage geklärt (Urteil vom 15.12.09, Az.: XI ZR 45/09).

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