Streit um Wetter-App – BGH fällt wegweisendes Urteil
Der private Wetterdienst WetterOnline hat sich in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich gegen die Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt. Streitpunkt war die rein steuerfinanzierte und damit für die Nutzer kostenlose „WarnWetter“-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Wie sich nach der mündlichen Verhandlung im Dezember 2019 bereits abzeichnete, hat der BGH das Berufungsurteil des OLG Köln nun mit Urteil vom 12.3.20 aufgehoben, das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt und damit WetterOnline vollumfänglich Recht gegeben. Der DWD durfte und darf seine „WarnWetter“-App nicht kostenlos und werbefrei der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Jahrelanger Rechtsstreit findet ein Ende
2016 erhob WetterOnline vor dem Landgericht Bonn Hauptsacheklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Im Kern ging es um die seit Juni 2015 vom DWD angebotene „Warn-Wetter“-App, die den Nutzern umfangreich aufbereitete Wetterdaten zur Verfügung stellte, z. B. in Form von Karten und Radarbildern, sowie Prognosen und Rückblicken. Der Einsatz von Steuergeldern ermöglichte es dem DWD, seine App sowohl kosten- als auch werbefrei am Markt anzubieten. Darin sah Wettbewerber WetterOnline einen klaren Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWDG), das eigentlich einen fairen Wettbewerb sicherstellen soll. Demnach darf der DWD eine kostenlose Dienstleistung nämlich nur dann anbieten, wenn es um die Herausgabe amtlicher Warnungen geht.
In erster Instanz entschied das Landgericht, dass sich der DWD auf seine eigentliche Aufgabe, nämlich die Verbreitung von Unwetterwarnungen, beschränken solle. Darüber hinausgehende meteorologische Dienstleistungen für die Allgemeinheit, also insbesondere allgemeine Informationen über das Wetter, muss der DWD in kostenloser Form seitdem unterlassen und stattdessen dafür eine Vergütung verlangen.
Auch in der Berufungsinstanz ging das Oberlandesgericht Köln von einem Rechtsverstoß des DWD aus. Dennoch hatte das Berufungsgericht die Klage von WetterOnline wegen einer angeblich fehlenden geschäftlichen Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts teilweise zurückgewiesen. Dies sah der BGH nun anders. Durch das Überschreiten seiner Ermächtigungsgrundlage muss sich der DWD eben doch an den Maßstäben des Wettbewerbsrechtes messen lassen.
„Mit der Mitte März verkündeten Entscheidung des BGH hat dieser das Urteils des OLG Köln korrigiert und seine Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf Handlungen der öffentlichen Hand weiter präzisiert“, meint Daniel Kendziur, Partner der Kanzlei Simmons & Simmons, die WetterOnline in dem Verfahren beraten hatte. „Dem BGH-Urteil kommt somit weitreichende Bedeutung zu. Privaten Wettbewerbern der öffentlichen Hand wird es in Zukunft leichter fallen, sich mit Mitteln des Wettbewerbsrechts gegen steuerfinanzierte Konkurrenz zu wehren.“
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