Mandat

Gleiss Lutz erzielt für Volkswagen Einigung mit früheren Vorständen

_ Seit 2015 schwelt der Streit um die illegale Manipulation von Dieselmotoren im Volkswagen-Konzern, die juristische Aufarbeitung dauert an. Intern hat sich der VW-Aufsichtsrat nun mit seinen früheren Top-Managern auf Schadensersatzzahlungen geeinigt und vertraute im Rahmen der Verhandlungen erneut auf die Kanzlei Gleiss Lutz, die bereits die vorgeschaltete umfassende Prüfung von Haftungsansprüchen vorgenommen hatte.

Die Verhandlungen der Vergleiche sowie die Vorbereitungen der Aufsichtsratssitzungen wurden dabei von einem Kernteam um die Partner Michael Arnold (Gesamtverantwortung Volkswagen, Audi, Porsche), Tobias Harzenetter, Hansjörg Scheel (Verhandlungen Vergleiche Vorstandsmitglieder und D&O-Versicherungen), Martin Hitzer und Vera Rothenburg (gemeinsame Federführung Volkswagen), Steffen Carl, Patrick Mossler und David Quinke (gemeinsame Federführung Audi) sowie Adrian Bingel und Gabriele Roßkopf (gemeinsame Federführung Porsche) geleitet. Außerdem waren weitere Teams der Sozietät für die Beratung der Aufsichtsräte eingebunden, darunter die Partner Christian Arnold (Arbeitsrecht) und Alexander Werder (Compliance, beide Stuttgart).

Am Ende der Verhandlungen standen Schadensersatzzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe. Mit dem früheren VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn einigte sich der Konzern auf eine Zahlung in Höhe von 11,2 Mio. Euro, der frühere Audi-CEO Rupert Stadler zahlt 4,1 Mio. Euro. Bei beiden Top-Managern sahen es die Aufsichtsräte als erwiesen an, dass sie im Juli 2015 bzw. September 2016 ihre Sorgfaltspflichten dahingehend verletzt hatten, dass weder Winterkorn noch Stadler die ihnen bekannten Manipulationen unverzüglich und vollständig untersucht und kommuniziert hatten. Winterkorn habe es zudem unterlassen, die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen der US-Behörden umgehend wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Auch der frühere Audi-Vorstand Stefan Knirsch und der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz müssen sich verantworten, sie leisten Schadensersatz in Höhe von 1 Mio. Euro bzw. 1,5 Mio. Euro. Einzig der frühere Audi-Vorstand Ulrich Hackenberg war nicht zu einer Einigung bereit, gegen ihn sollen nun gerichtliche Schritte eingeleitet werden. VW erhält zudem Entschädigungen aus der Managerhaftpflichtversicherung. Die D&O-Versicherer leisten einen Schadensausgleich in Höhe von 270 Mio. Euro.

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