Präsenzlose Beschlussfassung in der GmbH erleichtert

Nicht nur für die AG (s. a. PLATOW Recht v. 1.4.), auch für die GmbH hat der Gesetzgeber im Zuge der COVID-19-Pandemie Regelungen geschaffen, die die Beschlussfassung der Gesellschafter ohne physische Versammlung erleichtern. Mittel der Wahl ist hier das schriftliche Verfahren. Ulrich Thölke, Experte für Gesellschaftsrecht bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erklärt die praktische Umsetzung.
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