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Directors‘ Dealings – BaFin beschließt Anhebung der Meldeschwelle

Seit gut drei Jahren gelten laut Marktmissbrauchsverordnung erweiterte Meldepflichten für Eigengeschäfte von Führungskräften, den so genannten Directors‘ Dealings. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun beschlossen, den bislang geltenden Schwellenwert von 5 000 auf 20 000 Euro ab 1.1.20 zu erhöhen – vor allem, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Die Meldepflicht hinsichtlich Directors‘ Dealings betrifft sämtliche Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln des Emittenten sowie damit verbundenen Derivaten oder anderen Finanzinstrumenten. Auch die in der Praxis übliche Annahme und Ausübung von Aktienoptionen aus Vergütungspaketen ist meldepflichtig. Mit der Anhebung des Schwellenwerts folgt die BaFin dem Beispiel von Dänemark, Frankreich, Italien und Spanien und begründet diesen Schritt mit der seit Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung im Juli 2016 stark gestiegenen Zahl gemeldeter Transaktionen vor allem unterhalb der Marke von 20 000 Euro. Durch die Anhebung des Schwellenwerts sollen Emittenten, Führungskräfte, aber vor allem auch die Behörde selbst entlastet werden. Die damit verbundene Schwächung der Kapitalmarkttransparenz wiege verhältnismäßig gering, da Geschäfte mit niedrigem Volumen ohnehin wenig Aussagekraft hätten, heißt es von Seiten der BaFin. Gleichzeitig werde auch das Risiko einer „Informa-tionsüberflutung“ des Kapitalmarkts gesenkt.

„Für die Unternehmen bedeutet die Anhebung des Schwellenwerts eine willkommende Vereinfachung bei geringem Anpassungsbedarf“, meint Moritz Maier, Senior Associate im Münchener Büro von Hogan Lovells. Allerdings sollte in der Kommunikation gegenüber Führungskräften klargestellt werden, dass die Meldepflicht nach wie vor nicht pro getätig-tem Geschäft gelte, sondern bezogen auf das im laufenden Jahr erreichte Gesamtvolumen, so der Gesellschaftsrechtler weiter. „Führungskräfte müssen hier also den Überblick behalten und ab Erreichen des Gesamtvolumens auch Geschäfte melden, die unter der Schwelle von 20 000 Euro liegen.“

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