StaRUG – Neues Gesetz mit einigen Schwächen
Zum 1.1.21 ist das neue „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen“ – kurz StaRUG – in Kraft getreten. Es schafft die regulatorischen Grundlagen, Unternehmen auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren und zu restrukturieren.
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