Gastbeitrag

„Faire“ Steuern für Konzerne lassen auf sich warten

Johannes Frey und Florian Schmid
Johannes Frey und Florian Schmid © Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP

Das internationale Steuerrecht erfährt in jüngster Zeit die wohl tiefgreifendsten Veränderungen seit Jahrzehnten. Die Industrienationen haben unter Leitung der OECD „unbilliger“ Steuervermeidung und Gewinnverlagerung den Kampf angesagt. Angetreten mit dem Ziel einer gerechteren und einheitlicheren Besteuerung hat die internationale Staatengemeinschaft jedoch in vielerlei Hinsicht genau das Gegenteil bewirkt: Einen immer größer werdenden Flickenteppich an nationalen und internationalen Einzelregelungen, der Unternehmen ratlos zurücklässt. Es bedarf einer grundlegenden Neuorientierung, meinen Johannes Frey und Florian Schmid, Partner bzw. Associate der Kanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom.

Seit 2013 gehen die OECD und viele weitere Staaten im Rahmen des Projekts „BEPS“ (Base Erosion and Profit Shifting) der Frage nach, was im internationalen Steuerrecht im Argen liegt. Herausgekommen sind seither 15 mehr oder weniger konkrete Handlungsempfehlungen an die Staaten sowie eine Vielzahl an Berichten, wie man die Steuerlandschaft „fairer“ gestalten könnte. Dies mag zwar den Zeitgeist treffen. Es bleibt indes oftmals bei Lippenbekenntnissen. Jeder Staat verfolgt in erster Linie eine eigene (Steuer)Agenda und versucht, dass letztlich mehr Steuersubstrat gerade bei ihm anfällt.

Auch die EU sieht Handlungsbedarf und erließ 2016 überhastet die allererste Richtlinie auf dem Gebiet der direkten Steuern, welche jedoch in mancherlei Hinsicht unausgereift wirkt. Zudem veröffentlichte die EU eine „Blacklist“ nicht-kooperativer Staaten in Steuersachen, die allerdings nur politischen Druck erzeugt. Sehr viel konkreter ist der Vorwurf der unzulässigen Beihilfe, den die EU insbesondere im Zusammenhang mit der als unfair empfundenen niedrigen Besteuerung von US-Konzernen erhob. In den vergangenen Jahren wurden zudem weitgehende Dokumentationspflichten („Country-by-Country-Reporting“) für international tätige Unternehmen eingeführt. Auch wurden Regelungen zum Informationsaustausch zwischen verschiedenen Ländern beschlossen. Nicht wenige vermuten indes, dass der Staat mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dieser ausschweifenden Datenmenge gar nicht Herr werden kann, was zu willkürlichen Ergebnissen führen könnte. Auch stellt sich die Frage, inwieweit das den Steuerpflichtigen schützende Steuergeheimnis noch gewahrt wird.

Wo soll Besteuerung ansetzen?

Immer wieder dreht sich die Diskussion dabei um „Verrechnungspreise“, d. h. die Preise, die multinationale Unternehmen für grenzüberschreitende Leistungen innerhalb des Konzerns ansetzen. Eigentlich müssten hierfür Preise angesetzt werden, die auch fremde Dritte vereinbart hätten. Bislang waren Verrechnungspreise indes vielfach Vehikel zur Steuergestaltung, indem rechtliche Vertragsgestaltungen getroffen wurden, die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprachen.

Nach Ansicht der OECD sollen Gewinne dort besteuert werden, wo die „Wertschöpfung“ stattfindet. Das hilft aber nur begrenzt weiter. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung wird dies besonders deutlich bei den von der EU ins Visier genommenen amerikanischen Großkonzernen der Digital Economy. Ist die wesentliche Wertschöpfung bei diesen Konzernen die Entwicklung immaterieller Wirtschaftsgüter und Algorithmen oder sind es letztlich die Konsumenten, die den Wert der Marke ausmachen? Die Diskussion lässt sich beliebig etwa auf die deutschen Autobauer oder andere Industriezweige ausweiten. Was nun also der „fremdübliche“ Preis ist, der im Konzern gezahlt werden müsste, wird von den verschiedenen Staaten verstärkt unterschiedlich beurteilt. Jeder Staat sieht die Wertschöpfung (und damit potenzielle Steuereinnahmen) gerade bei sich. Für international tätige Unternehmen, mittelständische Unternehmen sowie Großkonzerne bedeutet dies eine zunehmende Unsicherheit und die akute Gefahr der Doppelbesteuerung.

Ausblick

Viele Unternehmen sind daher momentan dabei, sich an diese neueren Entwicklungen und rechtlichen Vorgaben anzupassen und überarbeiten ihre Wertschöpfungskette. Tatsächlich ist die OECD aber schon wieder von einer Reihe nationaler Alleingänge überholt worden: Die weitreichende Steuerreform der USA soll in erster Linie die US-Wirtschaft stärken. Eine Reihe an Staaten hat neue „Digitalsteuern“ angekündigt, darunter etwa Österreich und Frankreich. Vor diesem Hintergrund scheint die OECD bestrebt, ihre Vorreiterrolle nicht zu verlieren und kündigt schon das nächste Großprojekt an: Eine „Mindestbesteuerung“ in jedem Staat, in dem ein Unternehmen tätig ist. Im kommenden Jahr soll über die konkrete Ausgestaltung diskutiert werden. Wenn die jüngsten Entwicklungen allerdings eines gezeigt haben, dann dass es international gerade keinen Konsens über die „gerechte“ Verteilung von Steueraufkommen gibt.

Wer eine faire Besteuerung der Digitalen Wirtschaft sicherstellen will, sollte dort besteuern, wo die Kunden und Verbraucher ansässig sind. Hierdurch könnten aber gerade Nettoexporteure wie Deutschland an Steuereinnahmen verlieren. Große Konsumentennationen wie Indien oder China würden indes profitieren. Möglicherweise führt daher die intendierte Besteuerung der Digitalen Wirtschaft langfristig zu Steuermindereinnahmen von Exportnationen wie Deutschland.

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