Mandat

Siemens spaltet mit Hengeler und Latham Energiegeschäft ab

_ Durch die Abspaltung seines Energiegeschäfts und dessen anschließenden Börsengang will der Siemens-Konzern einen eigenständigen und weltweit führenden Energiespezialisten schaffen.

Für die rechtliche Beratung mandatierte Siemens die Kanzlei Hengeler Mueller und ein Team um die Partner Simon Patrick Link, Jochen Vetter (beide Gesellschaftsrecht), Matthias Scheifele (Steuern, alle München), Alexander G. Rang, Wolfgang Groß (beide Kapitalmarktrecht, Frankfurt) sowie Carsten Schappmann (Gesellschaftsrecht) und Wolfgang Kellenter (Gewerblicher Rechtsschutz, beide Düsseldorf). Das die Transaktion begleitende Bankenkonsortium setzte auf Latham & Watkins, tätig war ein Team um die Partner Oliver Seiler (Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Rainer Traugott (Gesellschaftsrecht) und Tomas Fox (Steuern, beide München).

Siemens-Aktionäre sollen für je zwei Aktien des Konzerns eine Aktie der neuen Siemens Energy erhalten, insgesamt werden 55% von Siemens Energy an die Siemens-Aktionäre abgespalten. Die übrigen 45% hält Siemens, wobei 9,9% der Anteile im Pensionsfonds des Konzerns angelegt werden sollen. Der Börsengang im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ist für September 2020 geplant. Siemens Energy wird weltweit rd. 91 000 Mitarbeiter beschäftigen, zu den Produkten zählen u. a. Gas- und Dampfturbinen sowie Generatoren, Transformatoren und Kompressoren.

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