„Wir müssen weg von zu komplexen Prospekten“
Der im Sommer 2017 gegründete Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V. hat als erste offizielle Handlung eine kritische Stellungnahme zum neuen EU-Wachstumsprospekt bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eingereicht. Worum es dabei geht und wie die Chancen einer tatsächlichen Einflussnahme der deutschen Mittelständler stehen, darüber hat PLATOW Recht mit Ingo Wegerich, Präsident des Verbandes und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, gesprochen.
Herr Wegerich, im Sommer wurde auf Ihre Initiative hin der Interessenverband kapitalmarktorientierter KMUs gegründet. Welche Ziele verfolgt der Verband?
Bisher gab es keine Interessenvertretung für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Dies ist mir insbesondere aufgefallen, als ich im März 2017 auf Einladung der EU-Kommission an einem Workshop zum neuen EU-Prospektrecht in Brüssel teilgenommen habe. Gegenstand waren u. a. der zukünftige Inhalt und die Form des EU-Wachstumsprospekts. Kein KMU war anwesend. Was in Brüssel passiert, haben Mittelständler oft nicht immer im Blick; sie konzentrieren sich lieber auf ihr Tagesgeschäft. Von daher ist es wichtig, dass die Interessen solcher Unternehmen gesammelt und über eine Interessenvertretung kommuniziert werden. Durch unseren Verband erhalten die KMUs eine Plattform und eine Stimme. Wir haben großen Zuspruch.
Ende September haben Sie Ihre Stellungnahme zur neuen EU-Prospektverordnung bei der ESMA eingereicht. Allerdings ist die Prospektverordnung schon im Juli 2017 in Kraft getreten. Ist es nicht zu spät, um noch Einfluss auf die Ausgestaltung des EU-Wachstumsprospekts zu nehmen?
Sie müssen sich die EU-Prospektverordnung als ein gesetzliches Rahmenwerk vorstellen. Viele Detailregelungen müssen noch ausgefüllt werden. Hier besteht noch erhebliche Einflussmöglichkeit. Bis zum 21.1.19 soll die Kommission delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Prospektverordnung erlassen, in denen u. a. der verkürzte Inhalt, die standardisierte Aufmachung und die standardisierte Reihenfolge für den EU-Wachstumsprospekt präzisiert werden sollen. Die Kommission hat die ESMA mandatiert, Technischen Rat zu den delegierten Rechtsakten zu geben. Die ESMA hat hierzu eine Konsultation der Marktteilnehmer durchgeführt und in diesem Rahmen haben wir unsere kritische Stellungnahme abgegeben.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine Vereinfachung der Emissionsprospekte vorgeschlagen. Die ESMA hat daraufhin konkrete Vorgaben für die neuen EU-Prospekte formuliert. Was gefällt Ihnen daran nicht?
Uns gefällt nicht, dass die ESMA sich nicht an die Vorgaben der Kommission gehalten hat. In dem Mandat der Kommission an die Behörde heißt es wörtlich, dass die ESMA einen Bottom-up-Ansatz verfolgen und aus der Praxis heraus eine völlig neue Vorlage für das neue Prospektformat erstellen soll. Die Aufsichtsbehörde hat sich stattdessen jedoch am bisherigen Prospektformat orientiert.
Was wäre aus Ihrer Sicht ein besserer Weg gewesen?
Das hatte die EU-Kommission eigentlich schon klar vorgegeben: Die ESMA sollte als Benchmark den Inhalt von Zulassungsdokumenten nehmen, die von Märkten verlangt werden, an denen keine Prospektpflicht besteht, beispielsweise Regelungen von Freiverkehren, die auf KMUs und MidCaps zugeschnitten sind. Unseres Erachtens wäre das Formblatt Emittentendaten der Frankfurter Wertpapierbörse ein gutes Muster für den EU-Wachstumsprospekt gewesen. Wir müssen weg von den mehrere hundert Seiten umfassenden Prospekten für KMUs. Diese werden von niemandem gelesen und produzieren lediglich einen immensen Verwaltungsaufwand.
Wäre es für Banken nicht ein interessantes Geschäftsfeld, wenn der EU-Wachstumsprospekt recht komplex gestaltet sein müsste und mittelständische Unternehmen dafür versierte Berater benötigen?
Die Banken platzieren die Emissionen. Sie erstellen nicht die Prospekte. Das macht der Rechtsberater des Emittenten oder der Transaction Counsel. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die jüngsten Eigenemissionen von KMUs – ohne Platzierung von Banken – meist nicht sehr erfolgreich waren. Daher behält die Bank durchaus ihre Berechtigung bei Emissionen von KMUs.
Was geschieht, wenn die ESMA den Vorschlägen der deutschen KMUs kein Gehör schenkt? Können KMUs noch etwas gegen den Vorschlag der ESMA tun?
Nach Durchführung der öffentlichen Konsultation soll die ESMA ihren Technischen Rat bis März 2018 an die Kommission liefern – also sich zum verkürzten Inhalt, der standardisierten Aufmachung und der standardisierten Reihenfolge des EU-Wachstumsprospekts äußern. Die Kommission wird dann bis Juni 2018 auf Basis des Technischen Rats der ESMA Entwürfe delegierter Rechtsakte erstellen. Sie wird hierzu auch Experten, die von den Mitgliedsstaaten innerhalb der Expertengruppe des Europäischen Wertpapierausschusses ernannt wurden, konsultieren. Es besteht also noch an mehreren Stellen die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.
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