BGH fällt Grundsatzentscheidung zur Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds
Der Bundesgerichtshof (BGH ) hat mit einer Grundsatzentscheidung den meisten Klagen von Anlegern geschlossener Fonds die Grundlage entzogen.
In einem am 26.3.21 bekannt gewordenen Beschluss hat der BGH festgehalten, dass Gründungsgesellschafter nicht nach den allgemeinen Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss haften, wenn sie vor Beitritt des Anlegers mit einem unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekt aufklären (Az.: XI ZB 35/18). Nach Auffassung des BGH verdrängt die spezialgesetzliche Prospekthaftung die allgemeinen Regeln über die vorvertraglichen Aufklärungspflichten. Auf behauptete Prospektmängel kommt…ARTIKEL DIESER AUSGABE
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