Bundeskartellamt nimmt Digitalwirtschaft ins Visier
Das Bundeskartellamt macht den Riesen aus Silicon Valley das Leben zunehmend schwer. Ob Dating-Plattformen, Hotelportale, Online-Vertrieb, Google, Facebook, Amazon – die Bonner Behörde hat sich den Schutz des Wettbewerbs in der Digitalökonomie auf die Fahnen geschrieben. „Das Bundeskartellamt nimmt eine Vorreiterrolle ein, wenn es darum geht, die bestehenden Vorschriften auf neuartige Fallgestaltungen der digitalen Welt anzuwenden“, sagt Stephanie Birmanns, Expertin für Kartellrecht der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz in Brüssel.
Dies hat zuletzt Facebook zu spüren bekommen. Dass die Forderung unangemessener Preise oder Vertragskonditionen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen kann, entspricht der langjährigen Entscheidungspraxis der Behörde. „Nun hat das Amt erstmals entschieden, dass auch zu weitgehende Geschäftsbedingungen betreffend die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten in einen so genannten Konditionenmissbrauch münden können“, so Birmanns weiter.
Das Bundeskartellamt belässt es jedoch nicht bei der innovativen Rechtsanwendung. Es setzt sich auch für eine Ausdehnung der eigenen Befugnisse ein, um der Entstehung unkontrollierter Marktmacht entgegenzuwirken und digitale Märkte für Newcomer offen zu halten. Nach den Vorstellungen von Kartellamtspräsident Andreas Mundt soll im Zuge der Modernisierung der Missbrauchsaufsicht etwa eine neue Marktmachtkategorie in Form der so genannten Intermediärsmacht eingeführt werden, um der wettbewerblichen Bedeutung von Plattformen wie Amazon Rechnung zu tragen. „Auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Aufgreifen so genannter Tipping-Sachverhalte wird diskutiert“, erläutert Kartellrechtlerin Birmanns. „Das Amt möchte schon unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle eingreifen können, wenn beispielsweise auf Grund von Netzwerkeffekten die Gefahr der dauerhaften Monopolisierung eines Marktes besteht.“
Müssen sich die Internetgiganten also warm anziehen? „Das Amt scheut eine Auseinandersetzung mit den großen Namen ebenso wenig wie die europäische Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager“, betont Birmanns. „Zudem gibt es eine Reihe weiterer Wettbewerbsbehörden in und außerhalb der EU, die bereit sind, aktiv in die zukünftige Ausgestaltung der digitalen Märkte einzugreifen.“
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