Gastbeitrag

Green Finance – Klare Kriterien für mehr Transparenz

Torsten Pokropp und Martin Wilmsen
Torsten Pokropp und Martin Wilmsen © DLA Piper

_ „ESG“, „Green Loans“ und „Sustainability Linked Loans“ – die Schlagwörter im Bereich der grünen Finanzierungen sind vielschichtig oder vielfach sogar undurchsichtig. Umso wichtiger ist daher eine sinnvolle Abgrenzung, die einen differenzierten Blick auf das Thema „ESG“ und die genannten Finanzierungsvarianten ermöglicht. Torsten Pokropp und Martin Wilmsen, Partner bzw. Senior Associate der Kanzlei DLA Piper, haben sich die unterschiedlichen Definitionen und Vorgaben grüner Finanzierungsmodelle genauer angeschaut.

Environment, Social und Governance oder kurz „ESG“ sind Kriterien, die nunmehr auch im Hinblick auf Finanzierungen eine immer größere Rolle spielen. Solche Finanzierungen können etwa in Form von „Green Loans“ oder auch „Sustainability Linked Loans“ strukturiert werden. Der Begriff des „Green Loans“ wurde ursprünglich in den von der Loan Market Association (LMA), der Asia Pacific Loan Market Association (APLMA) und der Loan Syndications and Trading Association (LSTA) entwickelten „Green Loan Principles“ (GLP) verwendet. Der Prinzipienkatalog entwickelt keine Bindungswirkung, sondern dient allein der Orientierung und kann als Hilfe zur Entwicklung etwaiger Standards verstanden werden.

Green Loans

Als Green Loan wird generell ein Darlehensinstrument beschrieben, welches ausschließlich der Finanzierung oder Refinanzierung von geeigneten grünen Projekten dient und gleichzeitig mit den Grundprinzipien der GLP im Einklang steht. Wichtig ist vor allem zu wissen, dass ein Green Loan stets für ein grünes Projekt (Green Project) genutzt werden muss. Dieses sollte in der Dokumentation ausreichend konkretisiert und beschrieben werden.

In Frage kommende Kategorien von grünen Projekten werden beispielhaft in Appendix 1 (Indicative Categories of Eligibility for Green Projects) der GLPs aufgelistet. Es sollte ein erkennbarer Umweltvorteil entstehen, welcher vom Darlehensnehmer begutachtet werden soll. Dieser Umweltvorteil sollte zudem soweit möglich auch messbar sein und in ein Reporting aufgenommen werden. Sofern nur einzelne Tranchen unter die Kategorie „Green Loan“ fallen sollen, muss dies deutlich abgegrenzt werden.
Der Darlehensnehmer eines grünen Darlehens sollte dem Darlehensgeber darlegen, welche nachhaltigen Umweltfaktoren er verfolgt, wie seine entsprechenden Projekte unter die Kategorien der geeigneten grünen Projekte gemäß der Green Loan Principles subsumierbar sind und welche Kriterien hierzu angewendet werden.

Die Einnahmen aus dem finanzierten grünen Projekt sollten auf ein spezielles Konto fließen oder alternativ transparent trennbar bleiben, um eine Vermischung mit nicht-grünen Einkünften zu vermeiden. Darlehensnehmer werden angehalten, eine interne Governance-Struktur zu schaffen, nach der überprüfbar ist, dass die abgerufenen Mittel tatsächlich für grüne Projekte verwendet werden. Darlehensnehmer sollten aktuelle Informationen zum Darlehen bzw. dem entsprechenden Verwendungszweck verfügbar machen und jährlich aktualisieren. Im Übrigen empfehlen die Green Loan Principles eine externe Begutachtung der Informationen. Die entsprechende Dokumentation könnte auch den Darlehensgebern zur Verfügung gestellt werden.

Sustainability Linked Loans

Grundlage für Sustainability Linked Loans sind die Sustainability Linked Loan Principles (SLLP) die – wie die Green Loan Principles – ebenfalls von LMA, APLMA und LSTA entwickelt wurden. Der Begriff der Sustainability Linked Loans ist allerdings gegen den oben beschriebenen Begriff der Green Loans abzugrenzen.
So sind unter Sustainability Linked Loans Darlehen zu verstehen, die sich dadurch auszeichnen, dass die Marge an vorbestimmte Nachhaltigkeitskriterien auf Seiten des Darlehensnehmers – und nicht an das zu finanzierende Asset – geknüpft wird. Der Katalog der SLLPs umfasst die folgenden Komponenten: Hierunter fällt zunächst das Vorliegen einer Corporate Social Responsibility Strategie des jeweiligen Darlehensnehmers, die von ihm darzustellen ist. Diese Strategie ist insbesondere mit den Nachhaltigkeitszielen (Sustainability Performance Targets, kurz: SPT) des Darlehensnehmers zu verknüpfen und sodann mit den jeweiligen Darlehensgebern zu vereinbaren.

Diese Ziele werden anschließend im Rahmen etwaiger Margenanpassungen als Messlatte herangezogen. Wenn die Prüfung der SPTs eine positive Abweichung ausweist, hat dies eine positive Auswirkung auf die Zinsmarge des Darlehensgebers. Die Marge wird dann anhand eines vorab festgelegten Schlüssels reduziert. Ebenfalls denkbar ist aber auch eine negative Entwicklung der SPTs, die ebenfalls auf die Marge durchschlägt. Somit werden Anreize geschaffen, Nachhaltigkeitsziele zu definieren und an deren Erreichung zu arbeiten. Die weiteren Elemente umfassen eine Reporting-Verpflichtung des Darlehensnehmers sowie die Bestimmung eines entsprechenden Bewertungsverfahrens. Letzteres kann auf der Expertise externer Gutachter oder nachvollziehbarer interner Konzepte auf Seiten des Darlehensnehmers basieren.

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