Infinus-Anleger erzielen weiteren Etappensieg im Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
Im Rechtsstreit um die Rückzahlung von Zinsen aus Genussrechten haben die Anleger der insolventen Infinus-Gruppe einen weiteren Sieg errungen. Das OLG Koblenz wies am 22.1.20 die Berufung des Insolvenzverwalters zurück und entschied, dass es sich bei den ausgezahlten Genussrechtszinsen nicht um unentgeltliche Leistungen im Sinne des § 134 Insolvenzordnung (InsO) handle (Az. 3 U 321/19).
Weitere Empfehlungen der Redaktion
Die Corona-Pandemie hat die Reisebranche schwer getroffen. Aktien von entsprechenden Unternehmen wurden daher von Anlegern lange links liegen gelassen. Doch nun werden sie wiederentdeckt.… mehr
Der japanische Autobauer Honda hat im abgelaufenen Quartal nach dem Corona-Schock wieder Boden gut gemacht. Unter dem Strich verdiente der Konzern mit 240,9 Mrd. Yen 22,6% mehr als… mehr
Mitte September hatten wir bei Ökoworld eine weitere Rekordjagd der Aktie angekündigt (vgl. PB v. 18.9.). Vom Ausmaß der seit Anfang November zu beobachtenden Aufwärtsbewegung der Vz.-Aktie… mehr
Schon länger hatte Airbnb einen Börsengang ins Auge gefasst – kurz vor Toresschluss 2020 ist er doch noch über die Bühne gegangen. Wie es sich für ein Unternehmen der digitalen Welt… mehr
Nach hartem Ringen in Brüssel präsentierte die EU jetzt stolz ihre neuen, verschärften Klimaziele 2030 – und machte es damit doch wieder keinem Recht. 55% weniger CO2-Ausstoß als 1990… mehr