Infinus-Anleger erzielen weiteren Etappensieg im Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
Im Rechtsstreit um die Rückzahlung von Zinsen aus Genussrechten haben die Anleger der insolventen Infinus-Gruppe einen weiteren Sieg errungen. Das OLG Koblenz wies am 22.1.20 die Berufung des Insolvenzverwalters zurück und entschied, dass es sich bei den ausgezahlten Genussrechtszinsen nicht um unentgeltliche Leistungen im Sinne des § 134 Insolvenzordnung (InsO) handle (Az. 3 U 321/19).
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