Bankkonto für jedermann

Vom Jahr 2016 an soll jeder EU-Bürger das Recht auf ein Girokonto haben. So hat es das Europaparlament am 12.12.2013 beschlossen. Die Abgeordneten wollen insbesondere sozial schwächeren Bürgern die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Rund 25 Mio. Europäer über 15 Jahren hätten nach Angabe der EU gerne ein eigenes Bankkonto, bekommen es aber auf Grund ihrer schlechten finanziellen Lage nicht. Nach den Vorstellungen des Europaparlaments sollen Banken nun verpflichtet werden, jedem Antrag auf ein Basiskonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen wie EC-Karte, Überweisungen oder Lastschriften stattzugeben. Die Banken sollen allerdings nicht verpflichtet werden, auch eine Überziehung des Kontos zuzulassen.

Die Initiative aus Straßburg könnte einen ähnlichen Gesetzentwurf in Deutschland überholen. „Bereits am 10. Juli 2013 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Banken rechtsverbindlich in die Pflicht nehmen will, für alle Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten“, sagt Tatjana Schroeder, Partnerin der Kanzlei SKW Schwarz in Frankfurt. Die Ziele des Bundesratsentwurfs entsprechen in weiten Teilen denen des EU-Vorstoßes. In einem Punkt gehen sie sogar darüber hinaus: „Während der Kommissionsentwurf nur eine Bank pro Land vorsieht – insoweit mindestens eines der vom jeweiligen Staat beherrschten Institute -, will der Bundesrat weiter gehend alle Banken, also auch die privaten Institute, verpflichten. Damit gingen die Risiken des Basiskontos dann zu Lasten aller Bank-Aktionäre“, so Schroeder.

Der Rechtsanspruch auf das „Girokonto für Jedermann“ ist bei den Banken entsprechend umstritten. Zwar soll das Konto auch nach den Entwürfen aus Brüssel oder Berlin nicht komplett kostenlos zu haben sein; die Gebühren sollen aber nicht unangemessen hoch angesetzt werden dürfen. „Hier wird sich die Frage stellen, ob und in welchem Umfang die konkrete Kundenbonität und der mit einer solchen Kontoführung verbundene Aufwand für die Bank so eingepreist werden können, dass er für die Bank noch tragfähig ist“, erläutert Rechtsanwältin Schroeder. Derzeit liegt der Bundesratsentwurf auf Eis, da er bei einer Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht später noch einmal abgeändert werden müsste. Auf EU-Ebene wollen Europarat, Parlament und Kommission das Thema noch in dieser Legislaturperiode abschließen.

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