Gastbeitrag

Geldwäschebeauftragte verzweifelt gesucht

Kathrin von Hardenberg
Kathrin von Hardenberg © Indigo Headhunters

Banken, Versicherungen oder Vermögensverwaltern fällt es immer schwerer, ihre offenen Positionen für Geldwäschebeauftragte adäquat zu besetzen. Woran das liegt, worauf Bewerber achten müssen und was Unternehmen ändern können, beleuchtet Kathrin von Hardenberg, Gründerin und Geschäftsführerin des Executive-Search-Spezialisten Indigo Headhunters.

In den vergangenen Jahren waren Personalabteilungen in der Finanzbranche und Berater im deutschen Markt gut damit beschäftigt, Compliance-Abteilungen auf- und auszubauen. Angetrieben wurde diese Entwicklung durch neue regulatorische Bestimmungen und verschiedene Erhebungen, die mehr Personalstärke für die Umsetzung und Kontrolle der Regularien einforderten. In einigen Finanzinstituten machte der Brexit den Aufbau bzw. das Verschieben von Positionen nach Deutschland erforderlich. Erfahrene Kandidaten profitierten von diesem Trend genauso wie Bewerber mit ersten relevanten Berufserfahrungen. So wechselten einige Juristen aus dem Rechtsbereich zu Funktionen in Compliance und Geldwäsche; Berater gingen auf die Unternehmensseite über. Mittlerweile ist ein Großteil dieses Aufbaus abgeschlossen. Lediglich einige Vakanzen, die durch den Brexit entstanden sind, müssen noch gefüllt werden. Automatisierung und Digitalisierung machen auch in Compliance-Abteilungen solche Jobprofile immer häufiger überflüssig, die schwerpunktmäßig auf Kontrollmaßnahmen ausgerichtet sind. All diese Entwicklungen bringen im Allgemeinen mehr Ruhe in den Arbeitsmarkt.

Berufsbild mit hohem persönlichem Risiko

Die Position der Geldwäschebeauftragten bildet hier die große Ausnahme: Die Nachfrage der Finanzdienstleister nach Mitarbeitern, die für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verantwortlich sind, hat sich weiter erhöht. Aber eine Reihe von Unsicherheiten wirkt sich negativ auf die Attraktivität der Rolle und die Motivation der Bewerber aus. Kurz gesagt: Es finden sich immer weniger Kandidaten, die den Job machen wollen.

Das liegt hauptsächlich an der persönlichen Haftung bei Fehlentscheidungen. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Geldwäschebeauftragte nicht unerhebliche Bußgelder zahlen mussten. Dabei ist aber beispielsweise die Einschätzung, wann etwa ein Verdacht gemeldet werden muss, nicht umfassend geregelt. Viele Maßnahmen obliegen der Interpretation des Geldwäschebeauftragten. Wenn er nicht rechtzeitig handelt, macht er sich haftbar. Bekannt ist z. B. der Fall einer Geldwäschebeauftragten in Frankfurt, die zu einer Strafe verurteilt wurde, weil sie eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu spät abgegeben haben soll (Verstoß gegen die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG).

Seit dem 1.1.20 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft – mit mehr Einzeltatbeständen im Bußgeldkatalog. Das Gesetz liefert neben der Klarstellung von Tatbeständen wie etwa die Auslösung der Sorgfaltspflichten auch die eine oder andere Verschärfung. Zudem werden jetzt auch Anbieter und Verwahrer von Kryptowährungen und Bitcoins in die Pflicht genommen. Diese Neuerungen bieten Potenzial für noch mehr Geldstrafen als bisher.

Praktische Tipps für Bewerber

Mit geeigneten Maßnahmen können sich die Funktionsträger gegen persönliche Strafen wappnen. Hier die drei wichtigsten Tipps: 1. Am Ball bleiben: Bei allen Neuerungen im Gesetz und der erhöhten Komplexität im Bereich der Geld-wäschebekämpfung ist es wichtig, sich weiterzubilden und informiert zu bleiben. Schulungen sowie ein stetiger Austausch mit den Anti-Money-Laundering-Kollegen anderer Häuser sind absolut notwendig. Nur das Wissen um aktuelle Auslegungen, Pflichten und Risiken schützt vor Fehlentscheidungen. 2. Sich absichern lassen: Eine gute D&O-Versicherung sollte das Unternehmen haben, für das der Geldwäschebeauftragte tätig ist. Viele Kandidaten lassen sich diese mittlerweile zeigen, bevor sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. 3. Dokumentationskultur prüfen: Wichtig ist, dass es im Unternehmen klar definierte Prozesse und ein funktionierendes Meldewesen gibt. Das sollte man auch schon im Bewerbungsgespräch abklopfen. Auch Rolleninhaber selber sollten Gründe für das eigene Handeln stets nachvollziehbar dokumentieren.

So machen Finanzinstitute das Jobprofil attraktiver

Auch Finanzdienstleister können einiges tun, um geeignete Kandidaten für sich zu interessieren. Das sind die wesentlichen Punkte: 1. Ressourcen schaffen: Geldwäschebeauftragte müssen ausreichend Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben haben und daneben noch Fachnetzwerke pflegen oder Schulungen besuchen können. 2. Position aufwerten: Es sollten ausreichend Budgets für Seminare und Weiterbildung zur Verfügung stehen. Positive Signale sind auch kontinuierliche Investitionen in technische und digitale Unterstützung sowie eine ansprechende Vergütung der Position.
3. Rückendeckung für Mitarbeiter sicherstellen: Jedes Unternehmen braucht eine gute D&O-Versicherung – auch und gerade für Geldwäschebeauftragte. Nur wenn deutlich wird, dass die Bekämpfung von finanzieller Kriminalität auch in der Führungsetage ernst genommen wird, setzt sich diese Einstellung auch auf den anderen Ebenen durch.

Zuletzt hilft Unternehmen natürlich auch ein gutes Employer Branding bei der Suche nach geeigneten Geldwäschebeauftragten – trotz des gestiegenen Haftungsrisikos.

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