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Ehemalige Degussa-Aktionäre unterliegen Evonik im Spruchverfahren von dem OLG Düsseldorf

Schlechte Nachrichten für die ehemaligen Degussa-Aktionäre – sie unterlagen im gerichtlichen Spruchverfahren gegen die heutige Degussa-Mutter Evonik: Am 5.9.19 wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sämtliche Anträge auf Erhöhung der Barabfindung nach dem aktienrechtlichen Squeeze-Out aus dem Jahr 2006 ab.

Worum geht es?

Die Degussa war ein börsennotiertes Spezialchemieunternehmen, das ursprünglich mehrheitlich dem E.ON-Konzern gehörte bzw. seit dem 1.6.04 mehrheitlich der RAG als damaliger Rechtvorgängerin der Evonik, nachdem E.ON im Tausch von der RAG die Mehrheit der Ruhrgas-Anteile übernommen hatte. Die vollständige Übernahme erfolgte nach zwei öffentlichen Übernahmeangeboten durch einen Squeeze-Out im Jahr 2006. Seither gehört die Degussa als Tochtergesellschaft vollständig zum Essener Spezialchemiekonzern Evonik.

Der Börsenwert der Degussa betrug zum Zeitpunkt des Squeeze-Out rund 9 Mrd. Euro. Nahezu 100 ehemalige Minderheitsaktionäre beantragten nach der Übertragung ihrer Aktien an die Evonik beim Landgericht (LG) Düsseldorf die gerichtliche Erhöhung der Barabfindung, die sie im Gegenzug für die Übertragung der Aktien erhalten hatten. Den Anträgen entsprach das LG Düsseldorf mit einer Entscheidung im Jahr 2017; infolgedessen stand ein Unternehmenswert von nahezu 11 Mrd. Euro bzw. eine Nachzahlung an den ehemaligen Streubesitz von insgesamt mehr als 100 Mio. Euro im Raum. Auf die Beschwerde der Evonik wurde die Entscheidung nun vom 26. Senat des OLG Düsseldorf aufgehoben, der die ursprünglich festgesetzte Barabfindung als angemessen bewertete. Das OLG Düsseldorf hat dabei insbesondere Einwände verworfen, die sich gegen den im Rahmen der Bewertung angesetzten Risikozuschlag und dort den Ansatz des so genannten Beta-Faktors richteten.

Mit der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Düsseldorf ist das Spruchverfahren, das wegen der Höhe der zwischenzeitlich im Raum stehenden Nachzahlungsansprüche eines der wirtschaftlich bedeutendsten Verfahren der vergangenen Jahre im Markt darstellte, ohne Nachzahlungen beendet. Evonik wurde bei diesem Verfahren u. a. von Allen & Overy begleitet, tätig war Counsel Jonas Wittgens (Corporate, Hamburg).

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