Anklage gegen Top-Manager – Gleiss Lutz steht VW-Aufsichtsrat bei
Am 24.9.19 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig Anklage gegen den früheren Volkswagen-CEO Martin Winterkorn, den amtierenden VW-Chef Herbert Diess sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch erhoben (s. a. PLATOW v. 25.9.).
Die drei Top-Manager sollen den Kapitalmarkt „vorsätzlich zu spät“ über den Diesel-Skandal und die daraus resultierenden Strafzahlungen gegen den Konzern in Milliardenhöhe informiert haben. Der VW-Aufsichtsrat stellte sich bereits hinter die Beschuldigten und wies die Vorwürfe zurück. Bei der anstehenden Verteidigung setzt das Gremium auf die Kanzlei Gleiss Lutz und ein Team um die Partner Michael Arnold (Federführung), Vera Rothenburg, Adrian Bingel, Hansjörg Scheel (alle Stuttgart) sowie Martin Hitzer (Düsseldorf) und Steffen Carl (München, alle Gesellschaftsrecht).
Für die beschuldigten VW-Manager wird die Diesel-Affäre nun also auch persönlich brisant, droht ihnen doch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zwar muss das LG Braunschweig die Klage zunächst noch zulassen und Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe hält sich mit Prognosen über die Dauer dieser Prüfung angesichts des „Umfangs der Ermittlungen und der darauf aufgebauten Anklage“ auch zurück. Für Marktbeobachter wie Alexander Voigt, Rechtsanwalt beim Verbraucherportal rigthnow.eu, das mehr als 11 000 Mandanten im laufenden Schadenersatzprozess vertritt, ist diese Prüfung aber eher Formsache. „Die Staatsanwaltschaft hat mehr als drei Jahre in der Sache ermittelt und in ihrer Erklärung exakte Daten genannt, ab wann die drei Funktionäre umfänglich über den Diesel-Skandal Bescheid wussten. Das lässt darauf schließen, dass der Staatsanwaltschaft diesbezüglich sehr eindeutige und belastbare Beweise vorliegen.“
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