Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geht in die Verlängerung
Schonfrist zunächst bis 31.12. _ Im Rahmen ihrer Corona-Hilfsmaßnahmen hat die Bundesregierung die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres verlängert. Damit soll Unternehmen, die auf Grund der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, nochmals Luft verschafft werden. Der Gesetzgeber will die Zwischenzeit zudem nutzen, um neue Möglichkeiten für Unternehmen zu schaffen, ihre Überschuldung zu überwinden.
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