Mindestbetrag bei Versorgungswerken der Rechtsanwaltskammern ist rechtmäßig

"Das Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern darf von seinen Mitgliedern auch dann den Mindestbeitrag fordern, wenn das Einkommen des Anwalts den Beitrag nur geringfügig übersteigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az.: 3 K 1055/09.KO). "

Erfolglos geklagt hatte der Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft, der aus seiner Geschäftsführertätigkeit den größten Teil seines Einkommens erzielt, während er als Anwalt nur in geringer Höhe ein Einkommen erwirtschaftet. Laut Verwaltungsgericht ist seit langem geklärt, dass die Einführung eines Versorgungswerks für Angehörige freier Berufe mit einer Pflichtmitgliedschaft und einer Mindestbeitragsregelung zulässig ist. Eine besondere Ausnahme für Rechtsanwälte, die aus ihrer anwaltlichen Tätigkeit nur ein geringes Einkommen erzielen, sei nicht erforderlich. Denn dies könne – wie im Fall des Klägers – darauf zurückzuführen sein, dass weiteren Tätigkeiten nachgegangen wird.

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