EU-Kommission legt Entwurf für Bankenrestrukturierungen vor
Am 6. Juni hat die EU-Kommission den lang erwarteten Richtlinienvorschlag über die Wiederherstellung und Abwicklung von Banken erlassen. So sollen nach Auffassung der Kommission die darin geregelten Verfahren und Befugnisse sicherstellen, dass Bankeninsolvenzen in der EU zukünftig bewältigt werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden und ohne die Steuerzahler zu belasten.
Nachdem nur wenige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland mit dem am 1.1.11 vollständig in Kraft getretenen Banken-Restrukturierungsgesetz, entsprechende nationale Regelungen zur Bankenrestrukturierung erlassen haben und die Anerkennung nationaler Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten immer noch fraglich ist, musste die EU-Kommission handeln.
„Der Richtlinienentwurf stützt sich auf die während der Finanzkrise gemachten praktischen Erfahrungen und stellt zahlreiche Instrumente zur Krisenbewältigung zur Verfügung, jedoch ist die Umsetzung eine Herausforderung“, so Marc Benzler, Experte für Bankaufsichtsrecht und Partner bei Clifford Chance. So sollen Kreditinstitute als vorbereitende Maßnahme und zur Krisenvermeidung Sanierungspläne und die zuständigen Behörden Abwicklungspläne erstellen und laufend aktualisieren. Letztere regeln einen möglichen Einsatz von Abwicklungsinstrumenten, wie beispielsweise die (teilweise) Übertragung von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen auf ein Vehikel zur Liquidation („bad bank“) oder auf ein Brückeninstitut, das die übertragenen Geschäftsbereiche fortführt. Einzelvermögensübertragungen sind ebenso wie ein „Bail-in“, also die (zwangsweise) Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital, vorgesehen.
„Wenn die Pläne bereits jetzt Belastungen für eine bestimmte Gläubigergruppe vorsehen, so wäre – insbesondere vor einem Vertragsschluss oder im Zuge einer Kapitalneuaufnahme – zu überlegen, ob diese nicht aus Transparenzgründen veröffentlicht werden müssten“, so Benzler weiter. Allerdings könnte dann auch der Erfolg einzelner Maßnahmen vereitelt bzw. eine Kapitalaufnahme erschwert werden.
Um den Haushalt zu schonen, sollen, wie bereits in Deutschland, etwaige Maßnahmen über eine Umlage finanziert werden. Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Umlagesystems ist eine gegenseitige Kreditgewährung durch die jeweiligen nationalen Umlagefonds möglich. „Die EU wäre derzeit jedenfalls nicht berechtigt, Beiträge zur Bankenrettung zu erheben“, so Benzler.
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